Wann ist letzter Kündigungstermin während Probezeit - 2 Wochen zum Monatsende?
Hallo! Kann mir jemand sagen, wann für den Arbeitgeber die lezte Möglichkeit besteht, mich in der Probezeit zu kündigen??? Ich hab am 17.9.07 angefangen! Frist 2 Wochen zum Monatsende! Wann muß mich mein Arbeitgeber kündigen, damit er mich noch in der Probezeit ohne Grund losbekommt??? Grund: Ich war während der Probezeit schon 2x3 Wochen krank! Deshalb rechne ich, dass er mich ganz kurz vor probezeitende kündigt! Deshalb muß ich das genaue Datum wissen! z.b. er muß mir die Kündigung bis zum 17.März zustellen, damit er mir zum 31.März kündigen kann! Stimmt das???
Danke Tom
Community-Antworten (7)
09.02.2008 um 21:53 Uhr
@Tom,
§622 BGB: "(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Aber warum sollte der Arbeitgeber so lange warten? Übrigends finden in der Regel doch vorher Gespräche mit dem Mitarbeiter statt. Solltest Du Befürchtungen haben, macht es Sinn auch mit dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen. Die können dann oft vermittelnd eingreifen.
09.02.2008 um 22:14 Uhr
@anjab Ohne Grund geht der letzte Tag der Probezeit. So gesehen am 16.03.07...
11.02.2008 um 10:56 Uhr
@anjab
hier der Auszug einer Kommentierung zum Thema Kündigung in der Probezeit:
Die Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung und muss deshalb nach § 130 BGBzugegangen sein. Maßgeblich ist dabei, dass der Zugang der Kündigungserklärung noch innerhalb der Probezeit erfolgt ist. Nicht erforderlich ist, dass auch das Ende der Kündigungsfrist noch innerhalb von 6 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt. Die Beweislast für den Zugang trifft den Arbeitgeber. Praxis-Beispiel Bei einer Einstellung am 1.1. muss die Kündigungserklärung spätestens am 30.6. zugegangen sein. Allerdings kann dann frühestens zum 31.7. gekündigt werden.
Auf deine Situation bezogen könnte das bedeuten, Kündigungserklärung spätestens am 31.03.2008 zugegangen, dann allerdings kann s.o. frühestens zum 30.04.2008 gekündigt werden.
Leider kann ich nicht genau sagen, von wem diese Kommentierung ist, habe sie von einem Personaler.....
11.02.2008 um 11:05 Uhr
galaxy, Deine Kommentierung ist zwar korrekt zitiert, aber Deine Schlussfolgerung ist, auf den konkreten Fall bezogen, B.lödsinn.
Vielleicht solltest Du nochmals genau die Daten in der Frage lesen.
Hallo admin, eure Schimpfwortfilter ist deutlich zu scharf eingestellt. Wenn jemand hier B-lödsinn schreibt, dann sollte ich es auch B.lödsinn nennen dürfe, dohne die Worte mit Sonderzeichen zu entstellen.
11.02.2008 um 11:39 Uhr
@w-j-l
Zitat von anjab: "Ich hab am 17.9.07 angefangen! Frist 2 Wochen zum Monatsende!
Fristende ist dann bei 6 Monaten 31.03.2008, oder habe ich hier ein Denkfehler bzw. ein Verständnisproblem?
Wie sieht das Fristende denn dann von deiner Sicht aus? Sollte ich hier groben B.lödsinn erzählen, dann korrigiere mich um der Kollegin zu helfen!!
Damit erweiterst du ja auch meinen Horizont und ich gebe dann das nächste mal eine Antwort, die auch stimmig ist.
Und was deine Nachricht an den Admin betrifft, gebe ich dir völlig recht, B.lödsinn muss auch B.lödsinn genannt werden und ist kein Schimpfwort!!
11.02.2008 um 12:21 Uhr
galaxy, Kölner hat das Ende der Probezeit schon ganz richtig benannt. Genau darum geht es aber, wenn man ermitteln will wann spätestens (innerhalb der Probezeit und damit ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden kann bzw. muß, also wann das Kündigungsschreiben zugestellt werden muß.
Die 2 Wochen (und ich glaube noch nicht ganz, dass es hier zum Monatsende ist) beziehen sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses nach ausgesprochener Kündigung.
Du hast also richtig zitiert, aber falsch interpretiert.
In anjabs Fall müßte also bis spätestens 16.3. gekündigt werden, damit das Arbeitsverhältnis dann am 31.3. endet.
11.02.2008 um 12:50 Uhr
@w-j-l
danke für die Aufklärung, war mit meiner Interpretation wirklich schon weiter und damit nicht mehr innerhalb der Probezeit und hatte auch schon einen TV im Kopf der für den Betrieb, in dem ich tätig bin gilt, und vielleicht gar nicht für anjab.
Deshalb ist meine Schlussfolgerung, auf den konkreten Fall bezogen, wirklich grober B.lödsinn und ich ziehe sie hiermit öffentlich zurück.
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