Erstellt am 09.02.2008 um 20:53 Uhr von Matze24
@Tom,
§622 BGB:
"(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Aber warum sollte der Arbeitgeber so lange warten?
Übrigends finden in der Regel doch vorher Gespräche mit dem Mitarbeiter statt. Solltest Du Befürchtungen haben, macht es Sinn auch mit dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen. Die können dann oft vermittelnd eingreifen.
Erstellt am 09.02.2008 um 21:14 Uhr von Kölner
@anjab
Ohne Grund geht der letzte Tag der Probezeit. So gesehen am 16.03.07...
Erstellt am 11.02.2008 um 09:56 Uhr von galaxy
@anjab
hier der Auszug einer Kommentierung zum Thema Kündigung in der Probezeit:
Die Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung und muss deshalb nach § 130 BGBzugegangen sein.
Maßgeblich ist dabei, dass der Zugang der Kündigungserklärung noch innerhalb der Probezeit erfolgt ist. Nicht erforderlich ist, dass auch das Ende der Kündigungsfrist noch innerhalb von 6 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt.
Die Beweislast für den Zugang trifft den Arbeitgeber.
Praxis-Beispiel
Bei einer Einstellung am 1.1. muss die Kündigungserklärung spätestens am 30.6. zugegangen sein. Allerdings kann dann frühestens zum 31.7. gekündigt werden.
Auf deine Situation bezogen könnte das bedeuten, Kündigungserklärung spätestens am 31.03.2008 zugegangen, dann allerdings kann s.o. frühestens zum 30.04.2008 gekündigt werden.
Leider kann ich nicht genau sagen, von wem diese Kommentierung ist, habe sie von einem Personaler.....
Erstellt am 11.02.2008 um 10:05 Uhr von w-j-l
galaxy,
Deine Kommentierung ist zwar korrekt zitiert, aber Deine Schlussfolgerung ist, auf den konkreten Fall bezogen, B.lödsinn.
Vielleicht solltest Du nochmals genau die Daten in der Frage lesen.
Hallo admin,
eure Schimpfwortfilter ist deutlich zu scharf eingestellt.
Wenn jemand hier B-lödsinn schreibt, dann sollte ich es auch B.lödsinn nennen dürfe, dohne die Worte mit Sonderzeichen zu entstellen.
Erstellt am 11.02.2008 um 10:39 Uhr von galaxy
@w-j-l
Zitat von anjab: "Ich hab am 17.9.07 angefangen! Frist 2 Wochen zum Monatsende!
Fristende ist dann bei 6 Monaten 31.03.2008, oder habe ich hier ein Denkfehler bzw. ein Verständnisproblem?
Wie sieht das Fristende denn dann von deiner Sicht aus?
Sollte ich hier groben B.lödsinn erzählen, dann korrigiere mich um der Kollegin zu helfen!!
Damit erweiterst du ja auch meinen Horizont und ich gebe dann das nächste mal eine Antwort, die auch stimmig ist.
Und was deine Nachricht an den Admin betrifft, gebe ich dir völlig recht, B.lödsinn muss auch B.lödsinn genannt werden und ist kein Schimpfwort!!
Erstellt am 11.02.2008 um 11:21 Uhr von w-j-l
galaxy,
Kölner hat das Ende der Probezeit schon ganz richtig benannt. Genau darum geht es aber, wenn man ermitteln will wann spätestens (innerhalb der Probezeit und damit ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden kann bzw. muß, also wann das Kündigungsschreiben zugestellt werden muß.
Die 2 Wochen (und ich glaube noch nicht ganz, dass es hier zum Monatsende ist) beziehen sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses nach ausgesprochener Kündigung.
Du hast also richtig zitiert, aber falsch interpretiert.
In anjabs Fall müßte also bis spätestens 16.3. gekündigt werden, damit das Arbeitsverhältnis dann am 31.3. endet.
Erstellt am 11.02.2008 um 11:50 Uhr von galaxy
@w-j-l
danke für die Aufklärung, war mit meiner Interpretation wirklich schon weiter und damit nicht mehr innerhalb der Probezeit und hatte auch schon einen TV im Kopf der für den Betrieb, in dem ich tätig bin gilt, und vielleicht gar nicht für anjab.
Deshalb ist meine Schlussfolgerung, auf den konkreten Fall bezogen, wirklich grober B.lödsinn und ich ziehe sie hiermit öffentlich zurück.