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Keine Neubesetzung nach Kündigung = Rationalisierungsmaßnahme?

T
thradtke
Sep 2019 bearbeitet

Moin,

ich bin BRM, Mitglied des WA und hatte zwei Jahre lang eine Kollegin in der Technischen Redaktion. Die Kollegin kündigt und die Stelle wird offenbar nicht neu besetzt, d.h. die Personalstärke ist damit um 1/3 reduziert. Der Wirtschaftsausschuss ist darüber nicht informiert worden.

Handelt es sich um eine Rationalisierungsmaßnahme, die dem WA im Vorfeld hätte mitgeteilt werden müssen?

Gruß,

Thomas

25702

Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

02.09.2019 um 15:14 Uhr

Ja / Nein / Vielleicht

Fragt den AG doch mal wer die Arbeit, die ide Kollegenin gamacht hat jetzt machen soll oder ob die Arbeit weniger geworden ist oder sich sonstige Umstände ergeben haben / ergeben warden.

T
thradtke

03.09.2019 um 18:11 Uhr

Ich soll die Arbeit übernehmen mit der Begründung, diese sei weniger geworden (ist sie nur sehr temporär). Meine Arbeit ist in den letzten Jahren dagegen mehr geworden. Abgesehen davon sind das sehr unterschiedliche Inhalte. Ich kann nicht alles übernehmen.

Bei meiner Frage geht es vor allem darum, ob der WA übergangen wurde, d.h. ob mein Arbeitgeber den Ausschuss hätte informieren müssen. Mir war natürlich aufgefallen, dass die Stelle der Kollegin nicht ausgeschrieben worden ist. Heute habe ich die obige Information auf Nachfrage bekommen (sinngemäß: "wir haben uns entschieden, die Stelle erstmal nicht neu zu besetzen.")

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