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Rationalisierungsmaßnahme i.S.v. § 106 BetrVG?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Siehe mein Thread vom 25.09., 13.33 Uhr

Hallo, wie sich herausstellte, wurden von den 31 möglichen freiwilligen Zusatzvereinbarungen über 2 Wochenstd. Mehrarbeit bei Lohnausgleich 12 gekündigt. Der AG will sparen. Ist das ein Fall, über den der Wirtschaftsausschuss hätte informiert werden müssen (Rationalisierungsmaßnahme)? Über den Daumen gepeilt spart der AG durch diese Maßnahme rund 20.000 Euro jæhrlich...

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Community-Antworten (5)

S
Snooker

29.09.2013 um 11:42 Uhr

Hi seesee

Alles was sich irgendwie auf Euronen umrechnen lässt sollte für einen WA interessant sein. Dies sind ja nicht nur die Lohnkosten der eigenen MA, sondern auch die Kosten der Leiharbeitnehmer (dies sind aber Sach-und keine Lohnkosten) und die Kosten der Werksverträge.

K
Kölner

29.09.2013 um 15:23 Uhr

Ein entgangener Vorteil ist doch kein Nachteil!? Und: Der AG macht doch keine Lohnkürzung im klassischen Sinne...

S
Snooker

29.09.2013 um 15:52 Uhr

@Kölner Ich denke hier ging es seesee ehr darum ob diese Zahlen für den WA relevant sein können oder nicht. Der Thread vom 25.09. sollte nur ein Hinweis sein um zu wissen um was es im Ganzem hier geht. Daher sollte, wenn von seesee keine weiteren Anmerkungen kommen, meine Antwort vollumpfänglich reichen.

K
Kölner

29.09.2013 um 16:02 Uhr

Ne, Rainer, reicht nicht! Der AG gibt einfach diese 20 TEUR nicht mehr in Form der Überstundenvergütung aus. Was ist daran eine Rationalisierungsmaßnahme?

S
Snooker

29.09.2013 um 16:16 Uhr

Ok haste wohl recht. Ich hatte die Rationalisierung nicht so beachtet da sie in Klammern stand. Aber da es eh als Mehrarbeit lief war es ja eh ein Zugewinn der nun einfach nicht mehr da ist. Ziehe meine Aussagen also zurück und gehe lieber inne Pilze. :-)

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