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geplante Eingruppierung in der Personalanforderung Pflicht?

H
Hagelschlag
Sep 2019 bearbeitet

Hallo!

Wir diskutieren mit unserer Personalabteilung, ob Personalanforderungen an den BR eine (geplante) Eingruppierungsstufe enthalten müssen.

Ich habe gehört, dass dies verpflichtend ist, finde aber nichts im Betr.VG (incl. Kommentaren).

Hab ihr dazu Infos und idealerweise auch Kommentare, die das belegen?

Vielen Dank!

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Community-Antworten (10)

K
Kjarrigan

02.09.2019 um 15:11 Uhr

Was sind denn bei Euch Personalanforderungen

Nach § 99 BerVG hat der AG den BR vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten

Wenn jemand neu ist oder sesrstzt wird gehört natürlich auch daszu wie der "neue" eingrupiert ist. DAs kann in der gleichen Anhörung oder in einer zweiten pasieren.

S
seehas

02.09.2019 um 18:52 Uhr

§ 99 BetrVG (1) ²: Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Ohne die vorgesehene Eingruppierung ist die Anhörung unvollständig und deshalb nichtig.

H
Hagelschlag

02.09.2019 um 19:01 Uhr

Personalanforderungen bekommen wir, bevor eine Stelle (neu) ausgeschrieben wird. Es geht dabei also noch nicht um die konkrete Besetzung mit einer Person, sondern lediglich um die Information, dass es eine neue Stelle geben wird.

X
XYZ68

03.09.2019 um 09:37 Uhr

Das kommt darauf an :) Bei uns müssen neue Stellen eingruppiert werden, das geschieht in der PAKO. Allerdings sind wir auch tarifgebunden.

H
Hagelschlag

03.09.2019 um 11:33 Uhr

Wir sind auch tarifgebunden. Meine Frage zielt eher darauf ab, ob an neuen Stellen von Anfang an ein "Preisschild" dran sein muss. Unsere Eingruppierung ist nämlich extrem schwammig durch sehr allgemeine Beschreibung der Eingruppierungsvoraussetzungen. Daher kann auf der selben Funktionsbeschreibung ziemlich viel Differenz bezüglich Bezahlung vorkommen. Bisher sträubt sich die Personalabteilung gegen eine Angabe der Zieleingruppierung, weil sie sagen, es hinge ja 1. von Erfahrung und Ausbildung und 2. vom "Markt" ab, was sie dann bezahlen.

C
celestro

03.09.2019 um 11:50 Uhr

Die Frage dürfte wohl sein, was "Ziel" bedeutet. Wenn am Ende nichts anderes dabei heraus kommen darf, würde ich es auch nicht rein schreiben. Wenn die PA am Ende aber doch jemand "höher oder niedriger" einstellen kann, sollte es egal sein.

K
Kjarrigan

03.09.2019 um 13:09 Uhr

§ 93 BetrVG RN 7 Fitting Ausschreibung ist die Allgemeine Aufforderung an alle oder eine bestimmte Gruppe von AN sich für bestimmte Arbeitsplätze im Betrieb zu bewerben. Das erfordert bestimmte Mindestinformationen. DAzu gehören ....... die Angabe des Gehaltes oder der Tarifgruppe.

C
celestro

03.09.2019 um 13:20 Uhr

@Kjarrigan

"Personalanforderungen bekommen wir, bevor eine Stelle (neu) ausgeschrieben wird."

Wenn die Anforderung VOR der Ausschreibung kommt, ist es wohl keine Ausschreibung, oder?

K
Kjarrigan

03.09.2019 um 17:17 Uhr

hast ja recht Celestro Ich versteh nur nicht so ganz was das mit den PErsonalanforderungen soll Ist das noch die Planung vor der Perosnalplanung also wir bauen da mal was neues und warden dann wohl 10 neue benötigen: Was die eigentlich machen sollen wissen wir noch nicht so genau und können daher uach noch nix zu der Eingruppierung sagen - oder Was soll das Ganze. Letzlicht scheint es aber dann nichts im BetrVG zu geben um Euch schon in der Planung die Einguppierung zu bekommen. Erst wenn es konkret zu einer Stellenauschriebung kommt.

H
Hagelschlag

04.09.2019 um 18:25 Uhr

Hi zusammen!

Vielen Dank für den Fitting-Kommentar, Kjarrigan! Welche Ausgabe hast du bemüht?

Eigentlich wollen wir die Eingruppierung auch in den Ausschreibungen haben, allerdings würde uns als Kompromiss die Personalanforderung reichen. Diese ist sozusagen die Konkretisierung der Personalplanung für eine bestimmte Stelle. Die bekommen wir als BR bevor die Ausschreibung kommt, damit wir zusätzliche Infos bekommen (z. B. welcher MA wird ersetzt, ab wann ist die Stelle eingeplant, gibt es schon einen Besetzungsvorschlag etc.), die nicht auf der Ausschreibung stehen. Daran muss man sich aber nicht aufhängen.

Uns geht es darum, dass wir "irgendwo" die Eingruppierung sehen wollen, die der AG sich für die Stelle vorstellt.

VG

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