W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ablehnung der Einstellung obwohl Zustimmung der Personalanforderung?

N
nenja
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

vor ca. 6 Wo ist in der BR-Sitzung eine Personalanforderung für ca. 10 Leihmitarbeitern zugestimmt worden.

Innerhalb der Zeit bis heute konnte jedoch festgesellt werden das die in einer BV vereinbarte Quote der beschäftigten Leihmitarbeiter bereits längst überschritten worden ist (Fehler von uns das uns das nicht vor 6 Wo schon aufgefallen ist)

Gleichzeitig gibt es Ungereimtheiten bezüglich der Personaldecke im Verhältnis der Auslastung in einer bestimmten Abteilung (zuviel Personal). Es besteht zwar keine Sorge das Personal abgebaut wird jedoch ist der Zustand so das die MA aufgrund des für uns offensichtlichen Personalüberhangs deutlich ihre angesparte Gutzeit abbauen.

Bereits drei Tage vor der letzten Sitzung ist ein Schreiben an den AG rausgegangen dazu entsprechende Auswertungen vorzulegen.

Dies ist nicht erfolgt und aufgrund der oben angeführten Gründe haben wir jetzt die Einstellungen nach §99 BetrVG abgelehnt.

Frage ist nun inwieweit wir rechtssicher sind da wir ja der PA dazu vor 6 Wochen zugestimmt haben?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Gruß Nenja

3.96003

Community-Antworten (3)

P
Petrus

25.04.2008 um 11:36 Uhr

Dass der ArbGeb Überstunden"guthaben" in Freizeit ausgleichen kann, ist vmtl. in einer BV so geregelt? Dass es dann Leiharbeiter als befristete "Urlaubsvertretung" gibt, halte ich jetzt noch nicht für so kritisch. Ein anderer Punkt ist die nicht eingehaltene BV "Leiharbeiterquote". Die gibt vermutlich wirklich einen berechtigten Widerspruch her. Bei der Personalplanung habt ihr lediglich Beratungsrechte - keine echte Mitbestimmung. Wenn die Lage vor 6 Wo. nicht völlig anders einzuschätzen war, ist es natürlich nicht allzu "geschickt", erst zu nicken - und dann die Einstellungen abzulehnen. Gibt Euch hoffentlich fürs nächste Mal zu denken. Aber ansonsten sind die §§ 92 und 99 schon zwei Paar Stiefel.

N
Nenja

25.04.2008 um 14:38 Uhr

Die Leiharbeiter werden bei uns nicht als befristete Urlaubsvertretung beschäftigt, sondern sind dauerhaft bis sie irgendwann eine Festeinstellung bekommen.

Aber so ganz kann ich Dir nicht folgen, meinst das die Personalanforderung gar nicht ausschlaggebend ist, weil diese eher mit dem §92 in Verbindung zu sehen ist, und ausschlaggebend dann nur die Einstellung nach §99 zu sehen wäre?

P
Petrus

25.04.2008 um 14:59 Uhr

Im Zweifelsfall schon. Der Chef kann ja gern 10 neue Leiharbeitnehmer (LAN) einstellen (wenn ihr "zwangsabfeiert", ist ja offensichtlich Personalbedarf da) - aber eben unter Einhaltung eurer BV: Es werden also entsprechend eurer Quote "alte" LAN fest übernommen. Und davon seid ihr doch bestimmt bei der Bestätigung der PersAnf ausgegangen ;-)

Beispiel: Quote 50%; 25 "feste" MA, 25 LAN

Jetzt will der Chef 10 neue LAN einstellen. Dann muss er gleichzeitig 5 LAN zu festen MA machen, und schon passt es wieder mit der Quote.

Ihre Antwort

Verwandte Themen