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Aufforderung zur Mandatsniederlegung

O
Ochel
Nov 2016 bearbeitet

Liebes Forum, die Situation ist wie folgt. Aufgrund von unterschiedlichen Ansichten von betriebsrätlicher Arbeit und einer ständigen Beschlussunfähigkeit des 11er Betriebsrates kam die Idee, dass der BR sich auflöst. Es kam aufgrund fehlender Rücktrittswilliger zu einer Ablehnung des Beschlusses. Ich sah für mich keine Perspektive in diesem BR und legte mein Mandat nieder. Auch um eine Signalwirkung zu setzen. Auf der nächsten Sitzung wurde der Beschluss über die Auflösung des BR beschlossen und die Mitarbeiter informiert. Zwei Wochen später hat der Vorsitz mit dem Vorwand einer fehlenden Beschlussfähigkeit den Beschluss angezweifelt und mit einer Info an die Belegschaft darüber informiert. Nun sind inzwischen mehrere Mitglieder des BRs meiner Mandatsniederlegung gefolgt, um den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Um die Eeforderliche Reduzierung von 10 Mitgliedern zu erreichen, habe ich die nachrückenden Mitglieder schriftlich zur Mandatsniederlegung aufgefordert. Nun habe ich von meinen AG die fristlose Kündigung erhalten weil ich den Betriebsfrieden gestört habe. Kann der AG mit seiner Auffassung recht haben.

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Community-Antworten (5)

S
Snooker

29.03.2013 um 23:29 Uhr

Diese störung des Betriebsfriedens müsste er ja erstmal in einem Wortlaut begründen können. Hier hast Du gegen keine Arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Die Probleme hier resultieren lediglich in eurem ehrenamtlichem Gremium und dessen Person. Ab zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen.

L
laesterei

30.03.2013 um 01:28 Uhr

Wenn ein NICHT-BRM ein solcher ist er nun, BRM und EBRM auffordert das Mandat niederzulegen, kann dieses Unruhe in den Betrieb bringen und damit den Betriebsfrieden stören. Es kann je nach Umfang und Art, wenn er also diese bedrängt, sogar in Richtung Mandatsbehinderung gehen.

W
Watschenbaum

30.03.2013 um 08:43 Uhr

innerhalb drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen - mehr bleibt nicht zu tun, routinemässig erstmal die ordentliche Anhörung des BR mit Nichtwissen bestreiten

genauso schwammig, wie man "Störung des Betriebsfriedens" betrachten kann, sowenig konkretes kann man dazu sagen, wie ein Richter im speziellen Einzelfall die Situation bewertet

das BAG führt z.b. aus (BAG, Urt. v. 9. 12. 1982 – 2 AZR 620/80) ....ständige verbale Agitation (kann) eine provozierende .... Betätigung darstellen, die einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abgeben kann, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers der Betriebsfrieden oder der Betriebsablauf konkret gestört oder die Erfüllung der Arbeitspflicht beeinträchtigt wird.

G
gironimo

30.03.2013 um 10:25 Uhr

Also ich denke mal auch, dass es darauf ankommt, wie und in welcher Art Du im Betrieb agiert hast.

Wie hat den der BR reagiert? Hat er einen Widerspruch oder Bedenken formuliert?

Also - ab zum Gericht. Und viel Glück.

Wenn es dann doch zu Neuwahlen gekommen ist, sollten sich die neuen und alten Kollegen zusammenfinden und etwas für die Teambildung tun.

D
DerAlteHeini

30.03.2013 um 13:47 Uhr

Ist man als BR-Mitglied mit der Arbeit des Gremiums BR nicht einverstanden, ist es dumm sein BR-Amt niederzulegen. Dumm deshalb, da man so im Gremium BR keinerlei Einfluss mehr hat. Als BR Mitglied hat man die Möglichkeit, neben der BR Arbeit im Gremium auch ein Recht auf seine persönliche BR Arbeit. Für diese persönliche BR Arbeit benötigst du keinerlei Legitimation durch den BR oder Arbeitgeber, wobei du Genannten auch keinerlei Rechenschaft über deine BR Arbeit ablegen musst. Die genannten Möglichkeiten zu nutzen, hast du dir durch deinen Rücktritt selber genommen. Bist Du als Arbeitnehmer mit der Arbeit des BR nicht einverstanden, kannst du dies im Betrieb äußern. Natürlich muss dies im zumutbaren Rahmen geschehen. In deinem Fall wird das der Richter entscheiden.

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