Erstellt am 29.03.2013 um 22:29 Uhr von Snooker
Diese störung des Betriebsfriedens müsste er ja erstmal in einem Wortlaut begründen können. Hier hast Du gegen keine Arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Die Probleme hier resultieren lediglich in eurem ehrenamtlichem Gremium und dessen Person.
Ab zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen.
Erstellt am 30.03.2013 um 00:28 Uhr von laesterei
Wenn ein NICHT-BRM ein solcher ist er nun, BRM und EBRM auffordert das Mandat niederzulegen, kann dieses Unruhe in den Betrieb bringen und damit den Betriebsfrieden stören. Es kann je nach Umfang und Art, wenn er also diese bedrängt, sogar in Richtung Mandatsbehinderung gehen.
Erstellt am 30.03.2013 um 07:43 Uhr von Watschenbaum
innerhalb drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen - mehr bleibt nicht zu tun,
routinemässig erstmal die ordentliche Anhörung des BR mit Nichtwissen bestreiten
genauso schwammig, wie man "Störung des Betriebsfriedens" betrachten kann, sowenig konkretes kann man dazu sagen, wie ein Richter im speziellen Einzelfall die Situation bewertet
das BAG führt z.b. aus (BAG, Urt. v. 9. 12. 1982 – 2 AZR 620/80)
....ständige verbale Agitation (kann) eine provozierende .... Betätigung darstellen, die einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abgeben kann, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers der Betriebsfrieden oder der Betriebsablauf konkret gestört oder die Erfüllung der Arbeitspflicht beeinträchtigt wird.
Erstellt am 30.03.2013 um 09:25 Uhr von gironimo
Also ich denke mal auch, dass es darauf ankommt, wie und in welcher Art Du im Betrieb agiert hast.
Wie hat den der BR reagiert? Hat er einen Widerspruch oder Bedenken formuliert?
Also - ab zum Gericht. Und viel Glück.
Wenn es dann doch zu Neuwahlen gekommen ist, sollten sich die neuen und alten Kollegen zusammenfinden und etwas für die Teambildung tun.
Erstellt am 30.03.2013 um 12:47 Uhr von DerAlteHeini
Ist man als BR-Mitglied mit der Arbeit des Gremiums BR nicht einverstanden, ist es dumm sein BR-Amt niederzulegen. Dumm deshalb, da man so im Gremium BR keinerlei Einfluss mehr hat.
Als BR Mitglied hat man die Möglichkeit, neben der BR Arbeit im Gremium auch ein Recht auf seine persönliche BR Arbeit. Für diese persönliche BR Arbeit benötigst du keinerlei Legitimation durch den BR oder Arbeitgeber, wobei du Genannten auch keinerlei Rechenschaft über deine BR Arbeit ablegen musst. Die genannten Möglichkeiten zu nutzen, hast du dir durch deinen Rücktritt selber genommen.
Bist Du als Arbeitnehmer mit der Arbeit des BR nicht einverstanden, kannst du dies im Betrieb äußern. Natürlich muss dies im zumutbaren Rahmen geschehen. In deinem Fall wird das der Richter entscheiden.