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Informationspflicht Betriebsrat-Ersatzmitglied?

H
Hellmut
Jan 2018 bearbeitet

Inwieweit bin ich als Betriebsrat meinem Ersatzmitglied informationspflichtig. Muss ich ihm den gesamten Mailverkehr zur Verfügung stellen?

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Community-Antworten (5)

F
Fritzi

08.02.2008 um 16:59 Uhr

Es ist schon wichtig dem Ersatz Informationen zukommen zu lassen, die Protokolle kann es ja uch einsehen.

K
Kölner

08.02.2008 um 17:07 Uhr

@Fritzi Aber nur wenn das Ersatzmitglied als BR-Mitglied einspringt! Und nur dann!

T
trullkopf

08.02.2008 um 17:18 Uhr

Ich halte es für grundsätzlich wichtig die Ersatzmitglieder genauso zu behandeln wie die Miglieder. Bei uns sind sie im Postverteiler drin.

K
Kölner

08.02.2008 um 17:45 Uhr

@trullkopf Das geht aber nicht und ist gesetzeswidrig! Diese Ratschläge sind Schläge und haben null Rat!

DAH
Der alte Heini

09.02.2008 um 01:38 Uhr

Nur in der Vertretungsphase haben die ErsMitgl das Recht die Unterlagen des BR einzusehen,das gilt auch für die Mail's. Außerhalb der Vertretung sind die Ersatzmitglieder eben normale Arbeitnehmer und haben kein Anspruch auf interne Information oder gar den Schriftverkehr des BR, was auch bei der Einhaltung des Datenschutzes Probleme geben könnte.

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