Ich habe mit einem befreundeten Betriebsratskollegen eines anderen Unternehmens der auch Vorsitzender ist, eine unterschiedliche Auffassung über das Zustimmungsverweigerungsrecht.
Der Fall:
Ein Mitarbeiter soll aufgrund eine schweren Verfehlung außerordentlich gekündigt werden.
Die schwere Verfehlung ist unstrittig und auch vom Mitarbeiter zugegeben.
Der Betriebsrat möchte explizit von seinem Zustimmungsverweigerungsrecht nach dem BetrVG Gebrauch machen und das dem Arbeitgeber auch so mitteilen.
Ich bin der Auffassung, eine derartige Reaktion, hat der Arbeitgeber als:
der BR stimmt nicht zu einzustufen hat.
Mein Kollege ist der Meinung, wenn er vom Zustimmungsverweigerungsrecht Gebrauch macht, ist dies als der BR gibt keine Stellungnahme ab, einzuordnen.

Was ist Richtig?