Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung stagnieren - Kann der Arbeitgeber einen Anwalt ablehnen, da er auch dafür bezahlen muß?
Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung stagnieren!
Die Gewerkschaft Verdi möchte das wir für unsere BV einen Rechtsanwalt hinzuziehen.Der BR hat sich einstimmig auch dafür ausgesprochen. Unser Chef lehnt aber den Anwalt ab der uns von der Gewerkschaft empfohlen wurde. Kann er einen Anwalt ablehnen, da er auch dafür bezahlen muß?
Grüße Ratsche
Community-Antworten (4)
08.02.2008 um 09:50 Uhr
@Ratsche Warum möchte Ver.di, dass Ihr einen Anwalt hinzuzieht? Um zu klären, wie es weitergeht? Um die Einigungsstelle anzurufen? Um Druck aufzubauen? Naja. Als AG würde ich mich grundsätzlich auch weigern und wenn sich ein BR darauf einlässt, dann hätte ich als AG auch gewonnen. Demnach: Ihr habt beschlossen, mitgeteilt und jetzt solltet Ihr dem RA mitteilen, wie der AG verhält. Die Kosten holt sich dieser! Ganz sicher...
Kleine Frage: Sind die "Stagnationen" denn wirklich so gravierend?
08.02.2008 um 09:57 Uhr
Moin Ratsche Ein Rechtsanwalt, der vom Betriebsrat zur Beratung über eine vom Unternehmer vorgeschlagene Betriebsvereinbarung hinzugezogen wird, ist Sachverständiger i.S. des § 80 Abs. 3 BetrVG Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger kommt grundsätzlich erst in Betracht, wenn die betriebsinternen Informationsquellen ausgeschöpft sind und der Betriebsrat die nötige Sachkunde nicht etwa durch entsprechende Schulungen erlangen kann. Die nähere Vereinbarung bedarf der vorherigen Mitteilung des Betriebsrats über das Einsatzgebiet, den Umfang der Arbeit und die voraussichtlichen Kosten. Es muss sich tatsächlich um eine schriftliche oder mündliche Absprache handeln. Ein bloßes Stillhalten des Arbeitgebers nach der Mitteilung über den Sachverständigeneinsatz löst keine Bezahlungspflicht aus.
08.02.2008 um 19:16 Uhr
Ich gehe mit Kölner konform. Es ist sicher so, dass die Verdi die BV vor die einigungsstelle haben möchte - was ja auch euer Interesse sein sollte, dass es voran geht. Bei der Einigungsstelle ist es sicher empfohlen, dass ihr eure Seite von einem Anwalt vertreten laßt. Diesen kann und darf der Chef nicht ablehen. Beschlossen und so gemacht - oder schöner ausgedrückt, wie Kölner es sagte. Im Übrigen bezahlt eh der Chef die ganze Einigungsstelle, was teuer werden kann. Durch hinzuziehung eines Anwaltes und vielleicht weil die Verdi dazu drängt einen von denen, seid ihr gut und teuer aufgestellt. Teilt eurem Chef mit, dass ihr den Weg gehen werdet wenn keine Bewegung in die Verhandlungen kommt. Teilt ihm mit, was das für finanzielle Konsequenzen hat. Sagt ihm auch was das für einen Eindruck macht, wenn ihr bei der Einigungsstelle gewinnt! Du wirst sehen, dann bewegt sich was.
Wie eine kluge Frau immer zitiert: Wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren
Viel Erfolg
09.02.2008 um 14:12 Uhr
Der BR sollte entsprechenden Beschluss fassen um einen Fachanwalt zu beauftragen und fertig. Der Anwalt wird dann schon wissen wie er seine Kohle kriegt, ansonsten würde er das Mandat erst gar nicht annehmen. Was dein AG über die Hinzuziehung eines RA denkt ist unerheblich. Zahlen muss er auf jeden Fall.
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