Anhörung Kündigung - kann der BR einer Kündigung auch widersprechen wenn er eine unzumutbare Mehrbelastung für die verbliebenen Kollegen in dem Betrieb sieht?
Hallo, kann der BR einer Kündigung auch widersprechen wenn er eine unzumutbare Mehrbelastung für die verbliebenen Kollegen in dem Betrieb sieht? Ich weiß wir können evtl. Überstunden ablehnen, aber das hilft ja dem zu kündigrn Kollegen nicht mehr viel.
Gruß Zodiac
Community-Antworten (4)
08.02.2008 um 09:18 Uhr
Hallo Die sachlichen Gründe die der BR seine Bedenken und auch den Widerspruch anbringen kann sind im § 102 Abs. 3 Nr. 1 – 5 BetrVG abschließend geklärt. Es gilt doch zu prüfen ob die Kündigung für den zu kündigen Kollegen überhaupt zutreffend und gerechtfertigt ist. Wenn Mehrarbeit für Kollegen anfällt ist doch der Entfall des Arbeitsplatzes aus betriebsbed. Gründen sehr fragwürdig
08.02.2008 um 09:34 Uhr
@ Konrad Danke für Deine schnelle Antwort die Kündigung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen des Unternehmens laut Anhörung. Die soziale Auswahl ist auch getroffen und wir Überlegen nun aus welchem Grund wir widersprechen könnten.
Gruß Zodiac
08.02.2008 um 09:48 Uhr
Nach welchem Verfahren (zb Neyses) wurde die Sozialauswahl getätigt oder habt Ihr evtl. Auswhalrichtlinien festgelegt? War die Sozialauswahl i.O.?
08.02.2008 um 09:55 Uhr
@zodiac "...kann der BR einer Kündigung auch widersprechen wenn er eine unzumutbare Mehrbelastung für die verbliebenen Kollegen in dem Betrieb sieht?"
Das geht einfach NICHT! Das ist kein Grund im Sinne des § 102 BetrVG. Es wird den AG auch nicht daran hindern, trotzdem zu kündigen. Die verbliebenen Kollegen sollten sich - mit der Hilfe des BR - vielleicht mit dem § 16 ArbSchG auseinandersetzen...
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