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§99 Antrag auf Zustimmung des BR bei Neueinstellungen - muss hier eine Frist seitens des AG eingehalten werden?

S
superstars
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte , in Bezug auf §99 habe ich eine Frage. Personalabteilung hat den BR über Neueinstellungen in Kenntnis gesetzt und bittet um kurzfristige Zustimmung. Die Anträge wurden am Donnerstag eingereicht und die neuen Mitarbeiter sollen bereits schon am Montag anfangen. Mich würde interessieren , ob hier eine Frist seitens des AG eingehalten werden muss ? Diesbezüglich habe ich nichts gefunden.

Vorab vielen Dank

4.51809

Community-Antworten (9)

C
Catwaezle

08.02.2008 um 01:30 Uhr

@superstars,

sinnvoll wäre die Wochenfrist einzuhalten. Dies ist die Zeit die der BR hat um seine Zustimmung abzugeben (§ 99 BetrVG). Der AG könnte aber auch nach § 100 einstellen.

FB
Frank B

08.02.2008 um 08:05 Uhr

Entweder ihr widersprecht der Einstellung nach §99 Abs.2 Ziff.1 BetrVG oder ihr werdet auch in Zukunft nicht ordentlich angehört.

A
Andreas_5

08.02.2008 um 11:07 Uhr

Hallo Superstar,

Auszug aus: www.arbeitsrecht.org

So kann Ihr Betriebsrat reagieren Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte kann Ihr Betriebsrat auf 3 verschiedene Arten reagieren:

Er erklärt sich mit der geplanten Einstellung ausdrücklich einverstanden.

Er verweigert seine Zustimmung ausdrücklich, und zwar schriftlich unter Angabe der Gründe, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 1-Wochen-Frist nach Ihrer Unterrichtung.

Er äußert sich innerhalb der 1-Wochen-Frist gar nicht, so dass seine Zustimmung nach Fristablauf als erteilt gilt (= Zustimmungsfiktion).

Hoffe es hilft

A
Andreas_5

08.02.2008 um 11:15 Uhr

Hallo nochmal,

siehe bitte auch im BetrVG 23 Aufl. §99 Rn.213 auf S.1457 nach da ist dies noch mal ausführlich geschrieben

W
Waschbär

08.02.2008 um 11:45 Uhr

@superstars, eine frist wie du sie wünscht gibt es nicht. der BR muss zustimmen oder der AG muss zum Arbeitsgericht gehen....

Also nimmt der BR die unterlagen an.... muss er entscheiden.

Gründe für eine ablehnung.... wie ihr beschrieben nicht wohl nicht im sinne.

@Frank B, du spekulierst darauf das der BR nicht alle Unterlagen hat? oder das der Rat nicht beraten konnte?

@superstars, wie lauft das den bei euch immer so? Personalausschuss? Ausserordnendliche Betriebsratsrunde? Regelabsprache mit AG >!< ? Viele möglichkeiten hat der BR.... und damit wenig um zu wiedersprechen. Der Sinn der 99 ist das der BR auf das Soziale achtet ...... und nicht duch Blockade Einstellungen verhindert nur weil der BR nicht ausgibig den AN ansehen konnte .-) Dafür könnte der BR ja bei Einstellungsgesprächen dabei sein ....

FB
Frank B

08.02.2008 um 13:06 Uhr

@waschbär Ich spekuliere nicht, der Widerspruch ergibt sich aus dem BetrVG. §99 Abs.2 BetrVG"Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

  1. die personelle Maßnahme gegen ein Gestz, ... verstoßen würde.

Die Nichteinhaltung der Wochenfrist nach §99 BetrVG ist ein Verstoß gegen ein Gesetz.

W
Waschbär

08.02.2008 um 13:22 Uhr

Frank, mir ist die mindestens eine Woche vor der geplanten Einstellung zu unterrichten ist frist bekannt. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, um zu beschließen, ob er zustimmen will oder nicht (vgl. § 99 Abs. 3 BetrVG).

ABER die Frage Verstehe ich im Kern anders >Als du. Ich Verstehe es so der Fragende möchte wissen ob der BR auch ohne die Frist zustimmen kann !

Also kurzfristige entscheidungen sind nicht Frist gebunden .-)

Und ich Verstand es auch so der Br hat es angenommen :-) Der Fragende ist aber nur ein BRM .... Er hinterfragt als zu recht eine Handlung. Nun ja, der BR kann .... er muss aber nicht .-)

Die frage ist doch eher warum sollte der BR einer Einstellung nicht zustimmen? Gründe heut-zu-tage? ...

Ablehnen auf rechtlicher Basis kann jeder der BR1+2 hat, aber das ganze Vertetten z.B auf einer BV nun ja soll es ja hapern ....

Ich würde mich richtig freuen wenn ich Erfahre das ich keinen Job bekommen habe nur weil der BR nicht genug Zeit hatte für ein Paar Papiere.....

Das ist wohl eine Frage von Prinzip oder wie fühle ich mich ohne Job und der Grund heisst Betriebsrat .-(

S
superstars

08.02.2008 um 14:00 Uhr

Hallo liebe Leute, zuerst einmal vielen Dank für Eure Informationen. Generell sind alle BR-Mitglieder mit den angekündigten Neueinstellungen einverstanden. Wir wollennatürlich unsere Zustimmung nicht verweigern, dann würden wir ja unserer Belegschaft (Produktion) keinen Gefallen........ Wollte nur wissen ob es eine Frist gibt, diese habe ich ja jetzt bekommen. Wir wollen nur verhindern, dass der AG sich kein Gewohnheitrecht in Bezug auf Neueinstellungen ableiten lässt.

Nochmals vielen Dank, VG Supertstars

W
Waschbär

08.02.2008 um 14:02 Uhr

Superstars, er wird nie ein gewohnheitsrecht ableiten können... ggf solltet ihr eine regelabsprache treffen oder aber so etwas mit etwas koppeln .... Geben und nehmen .-)

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