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Nachrücker zur Sitzung einladen - was tun wenn das nicht passiert?

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Rotkäppchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Bin 1. Ersatzmitglied und werde eigentlich nie zu einer Sitzung geladen. "Die Nachrücker haben doch keine Ahnung" ist der Kommentar. Meine Kollegen sind darüber natürlich auch sehr erbost, weil niemand aus unserer Abteilung sonst im BR ist. Meiner Meinung nach ist der BRV verpflichtet, die Nachrücker einzuladen, sobald nicht alle BRM anwesend sein können. Was kann ich tun?. Ich muß dazu sagen, dass ich bis vor kurzem BRM war(seit Neuwahl nicht mehr) und nicht immer der Ja-Sager. Somit hab ich jetzt den Eindruck, dass ausgesucht wird, wann ich kommen darf und wann nicht. Es ist doch eine Auslegungssache, wann der BRV von der Abwesenheit eines BRM erfährt.

4.16904

Community-Antworten (4)

BT
betriebliche trübung

07.02.2008 um 20:40 Uhr

hi rotkäppchen,

dich hier im forum etwas rumtummeln, den crashkurs und 1x1 des betriebsrats auf dieser seite lesen, zum br gehen und mitteilen, dass beschlüsse gefährdet sind, wenn man dich nicht einlädt, fall jemand der ständigen brm (objektiv) verhindert ist.

viel erfolg.

D
DonJohnson

07.02.2008 um 21:52 Uhr

Hallo Rotkäppchen. Da du ja schon mal BRM warst, weißt du sicherlich was "betriebliche trübung" meinte. (Verstehe nciht, warum du keine Ahnung haben solltest, wenn du den Job doch schon mal gemacht hast...) - aber keine Ahnung ist kein Grund, dann muß dass Gremium dich halt auf Seminare entsenden, damit du dich dort weiterbilden kannst. Des weiteren hört es sich so an, als dass du eine weibliche Person bist. Das wirft die Frage auf, ob du eventuell die Frauenquote unterstützt. Heißt also wenn eine Frau fehlt, ob es dann wichtig ist, dass du geladen wirst und mit abstimmst bei beschlüssen um die Frauenquote zu sichern. Wärst du nämlich nciht dabei, wäre das kein rechtsgültiger Beschluß

DAH
Der alte Heini

07.02.2008 um 21:54 Uhr

Scheidet ein Betriebsratsmitglied ganz aus dem BR aus, wird das dem Wahlergebnis entsprechende Ersatzmitglied automatisch “KRAFT GESETZ” ein ordentliches Betriebsratsmitglied. Dabei ist es unerheblich ob es persönlich zu Sitzungen eingeladen wurde. Selbst wenn der BR ein anderes Ersatzmitglied als nachrückendes ordentliches BR Mitgl. in den BR berufen würde, wäre grundsätzlich immer das dem Wahlergebnis entsprechende Ersatzmitglied das vertretende ordentlich Betriebsratsmitglied.

R
Rotkäppchen

08.02.2008 um 06:40 Uhr

Mit "keine Ahnung" meinen sie die aktuellen Themen. Sie müßten dann ja erzählen, was grad ansteht oder was in der letzten Sitzung beschlossen wurde. Die Frauenquote ist unerheblich, da wir nur Frauen sind. Ich kann leider nicht beweisen, wann ein BRM die Sitzung absagt. Normaler Weise fehlt immer einer.

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