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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übernahme 07 - Der AG muss doch einen Azubi mindestens ein halbes Jahr übernehmen wegen Anspruch auf Arbeitslosengeld usw.?

M
mutschekübchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo... Meine Frage lautet... Ich habe 1 Azubi der im Sommer auslernt.. Hat aber vom AG seine Kündigung bekommen.. Der AG muss doch einen Azubi mindestens ein halbes Jahr übernehme wegen Anspruch auf Arbeitslosengeld usw..??? Aber wie erwähnt hat er seine Kündigung (August 07) schon. Kann man dann trotzdem noch nen Antrag stellen das er dann wenigstens noch die 6 Monate übernommen wird???

Danke im Voraus für antworten

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

15.05.2007 um 18:31 Uhr

Ein Ausbildungsverhältnis ist eine befristete Angelegenheit: Es endet automatisch zu dem Zeitpunkt, der im Ausbildungsvertrag steht, oder wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde. Eine gesetzliche Übernahme oder Weiterbeschäftigung besteht nicht, leider. Es gibt zum Teil einen tariflichen Anspruch auf (befristete) Übernahme. Ob ein entsprechender Tarifvertrag auf Beschäftigungssicherung besteht, müsste der BR oder Arbeitgeber sagen können. Sonst bleibt nur der Gang zur Arbeitsagentur.

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