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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl - falls von der Geschäftsführung Gegenkandidaten aufgestellt werden, was könnten wir dagegen tun?

S
schwertfisch
Feb 2019 bearbeitet

Wir stehen kurz vor einer Betriebsratswahl,die vom Arbeitgeber nicht tolleriert wird,aber auch nicht verhindert werden kann.Bis zum letzen Tag wollen wir natürlich geheimhalten welche Kollegen sich zur Wahl stellen werden,haben aber etwas Angst,dass von der Geschäftsführung im letzten Moment noch Gegenkandidaten aufgestellt werden,um die Wahl zu unterwandern.Was könnten wir dagegen tun?Wir haben vor Ort ca.65 AN

13.25406

Community-Antworten (6)

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carrie

06.02.2008 um 23:58 Uhr

Hallo Eigentlich nur hoffen, dass die kolleginnen und Kollegen wissen, wer sie am besten vertritt und ihr Kreuz an der richtigen Stelle setzen. Jeder hat das Recht eine Liste aufzustellen!

W
w-j-l

07.02.2008 um 10:17 Uhr

schwertfisch, wie groß ist denn euer Betrieb?

Wenn die Liste eurer Kandidaten erst kurz vor Ende der Abgabefrist für Wahlvorschläge eingereicht wird, dann ist das doch bis zum Ende "geheim". Allerdings mußt Du dann, wenn die BR-Wahl zwar ausgeschrieben ist, aber nicht alle AN wegen der Möglichkeit der Bewerbung auf einer gemeinsamen Liste angesprochen werden, immer damit rechnen, dass auch andere "interessierte Kreise" einen Wahlvorschlag einreichen.

B
Bonita

07.02.2008 um 13:33 Uhr

Eigentlich ist es ja klar, aber hier ganz deutlich:

Die Geschäftsführung kann selbst keine Gegenkandidaten aufstellen! Was sie natürlich können und oft auch tun, ist im Hintergrund "Strippen zu ziehen" und gewogene Wahlberechtigte zu animieren arbeitgebernahe Wahlvorschläge einzureichen. Dagegen könnt ihr wenig machen.

Es ist zu hoffen, dass die Wähler das durchschauen. Und gegen ein wenig Wahlkampf zwecks Aufklärung ist ja nichts einzuwenden.

W
w-j-l

07.02.2008 um 14:29 Uhr

schwertfisch, Du hast immer noch nicht geantwortet, wie groß der Betrieb ist.

R
royigel4

07.02.2008 um 16:14 Uhr

Wenn Ihr wisst, wer AGnahe Entscheidungen treffen würde und das begründen könnt, dürft Ihr das öffentlich für Euren Wahlkampf gebrauchen - ist wie in der Politik nur müssen hier die Behauptungen wahr sein. Dann verstoßt Ihr auch gegen kein GESETZ

Benennt diese Leute vor der Belegschaft und wenn die ein wenig geradeaus kucken kann, dann macht die auch die richtigen Kreuze

S
sbv

26.02.2008 um 18:43 Uhr

Schaut mal in die Wahlordnung, ob Ihr überhaupt "Geheim-Kandidaten" aufstellen könnt.

Ansonsten kann der AG die Wahl anfechten.

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