W.A.F. LogoSeminare

Aufgaben des BR der von der Arbeit freigastellt ist?

S7
scholle 76
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit september 2007 Br mitglied , heute hat mich unsere Brv u. Igm verantwortliche gefragt ob ich mich freistellen lassen würde von der arbeit als Br mietglied, um nur noch desen arbeit wahrzunehmen ,da diese position zurzet von niemanden bestzt ist und unser Arbeitgeber vieles an uns vorbeiführt. Was für aufgaben würden da eigentlich auf mich zukommen und was ist wen ich nicht wieder gewählt werde oder der Br aufgelöst werde ??

4.71009

Community-Antworten (9)

L
Lotte

06.02.2008 um 21:47 Uhr

scholle, warum lässt sich denn die BRV nicht freistellen?

Hier ein Link, der einen kleinen Einblick gibt www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Rechtsstellung_der_Freigestellten._pdf.pdf

S
scholle76

06.02.2008 um 21:58 Uhr

Der BRV hatt auf deutsch gesagt keine lust !!!

L
Lotte

06.02.2008 um 22:45 Uhr

Dann würde ich als Gremium überlegen, ob man die Freistellung nicht an das Amt des BRV bindet und sie ihren Vorsitz mal überdenkt. Ihr könntet ihr natürlich auch beim Denken helfen ;-)

DAH
Der alte Heini

07.02.2008 um 09:50 Uhr

scholle 76 Du fragst was auf dich zukommt? Ärger, ärger, ärger!!

P
pirat

07.02.2008 um 10:08 Uhr

@alter Hein Ja, sach ich doch, regelmäßig morgendliches Frühstückpalaver, Kaffeekränzen.....@86463 Kaffee trinken, Kaffee trinken Kaffee trinken.... siehe Plagegeist! oder? .-)

W
w-j-l

07.02.2008 um 10:22 Uhr

scholle76, auf wieviel Freistellungen habt ihr denn Anspruch? Anders gefragt: wie groß ist euer Betrieb?

Eine Freistellung?

Dann sag doch Deiner BRV, Du würdest Dich ggf. zum gleichen Anteil freistellen lassen, wie sie selbst.

B
Bonita

07.02.2008 um 12:38 Uhr

Hallo,

ich finde es nicht fair, die Vorsitzende unter Druck zu setzen, sich freistellen zu lassen. Denn eine Freistellung hat, neben der sicherlich positiven Auswirkungen auf die BR-Arbeit, ganz große Auswirkungen auf die berufliche Zukunft.

Es muss immer gut überlegt werden, ob man sich für die BR-Arbeit freistellen läßt. Zweifelsfrei verliert man, wenn die Freistellung länger dauert, doch den Anschluss an seine fachliche Tätigkeit. Das kann, insbesondere in Branchen mit schnellem Fortschritt (z.B. IT) schon ein großer Nachteil sein. Da gibt es allerdings auch einige Absicherungen für Freigestellte, die in § 38 (4) BetrVG geregelt sind. Aber eine Knick in der beruflichen Entwicklung ist m.E. oft dennoch nicht zu vermeiden. Eine gute Alternative kann es sein, die Freistellung auf zwei BR-Mitglieder aufzuteilen.

Welche Aufgaben dann als Freigestellte auf Dich zukommen, müsst Ihr innerhalb des BR und mit der Vorsitzenden vereinbaren. Das kann man so nicht sagen. Sicher viel Organisation, und Zuarbeit für die Vorsitzende aller Art (Vorbereiten von Schreiben, Infos sammeln...)

S
scholle76

07.02.2008 um 13:03 Uhr

Danke Bonita

deine Antwort hatt mir weitergeholfen, in meine Branche als Lkw Fahrer verliere ich den Anschluss -hoffe ich- nicht so schnell, aber die Idee mit den zwei BR-Mietglidern ist sehr gut, nun weiss ich aber leider nicht ob das in unseren Betrieb mit rund 300 Mitarbeitern möglich ist ??

B
Bonita

07.02.2008 um 13:39 Uhr

Mit 300 Mitarbeitern habt ihr das Recht auf eine Freistellung. In § 38 (1) BetrVG ist geregelt, dass die Freistellung auch als Teilfreistellung erfolgen kann. Diese Regelung ist unabhängig von der Betriebsgröße.

Ihre Antwort