Erstellt am 06.02.2008 um 20:47 Uhr von Lotte
scholle,
warum lässt sich denn die BRV nicht freistellen?
Hier ein Link, der einen kleinen Einblick gibt
www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Rechtsstellung_der_Freigestellten._pdf.pdf
Erstellt am 06.02.2008 um 20:58 Uhr von scholle76
Der BRV hatt auf deutsch gesagt keine lust !!!
Erstellt am 06.02.2008 um 21:45 Uhr von Lotte
Dann würde ich als Gremium überlegen, ob man die Freistellung nicht an das Amt des BRV bindet und sie ihren Vorsitz mal überdenkt.
Ihr könntet ihr natürlich auch beim Denken helfen ;-)
Erstellt am 07.02.2008 um 08:50 Uhr von Der alte Heini
scholle 76
Du fragst was auf dich zukommt?
Ärger, ärger, ärger!!
Erstellt am 07.02.2008 um 09:08 Uhr von pirat
@alter Hein
Ja, sach ich doch,
regelmäßig morgendliches Frühstückpalaver, Kaffeekränzen.....@86463
Kaffee trinken, Kaffee trinken Kaffee trinken....
siehe Plagegeist! oder? .-)
Erstellt am 07.02.2008 um 09:22 Uhr von w-j-l
scholle76,
auf wieviel Freistellungen habt ihr denn Anspruch? Anders gefragt: wie groß ist euer Betrieb?
Eine Freistellung?
Dann sag doch Deiner BRV, Du würdest Dich ggf. zum gleichen Anteil freistellen lassen, wie sie selbst.
Erstellt am 07.02.2008 um 11:38 Uhr von Bonita
Hallo,
ich finde es nicht fair, die Vorsitzende unter Druck zu setzen, sich freistellen zu lassen. Denn eine Freistellung hat, neben der sicherlich positiven Auswirkungen auf die BR-Arbeit, ganz große Auswirkungen auf die berufliche Zukunft.
Es muss immer gut überlegt werden, ob man sich für die BR-Arbeit freistellen läßt. Zweifelsfrei verliert man, wenn die Freistellung länger dauert, doch den Anschluss an seine fachliche Tätigkeit. Das kann, insbesondere in Branchen mit schnellem Fortschritt (z.B. IT) schon ein großer Nachteil sein. Da gibt es allerdings auch einige Absicherungen für Freigestellte, die in § 38 (4) BetrVG geregelt sind. Aber eine Knick in der beruflichen Entwicklung ist m.E. oft dennoch nicht zu vermeiden. Eine gute Alternative kann es sein, die Freistellung auf zwei BR-Mitglieder aufzuteilen.
Welche Aufgaben dann als Freigestellte auf Dich zukommen, müsst Ihr innerhalb des BR und mit der Vorsitzenden vereinbaren. Das kann man so nicht sagen. Sicher viel Organisation, und Zuarbeit für die Vorsitzende aller Art (Vorbereiten von Schreiben, Infos sammeln...)
Erstellt am 07.02.2008 um 12:03 Uhr von scholle76
Danke Bonita
deine Antwort hatt mir weitergeholfen, in meine Branche als Lkw Fahrer verliere ich den Anschluss -hoffe ich- nicht so schnell, aber die Idee mit den zwei BR-Mietglidern ist sehr gut, nun weiss ich aber leider nicht ob das in unseren Betrieb mit rund 300 Mitarbeitern möglich ist ??
Erstellt am 07.02.2008 um 12:39 Uhr von Bonita
Mit 300 Mitarbeitern habt ihr das Recht auf eine Freistellung. In § 38 (1) BetrVG ist geregelt, dass die Freistellung auch als Teilfreistellung erfolgen kann. Diese Regelung ist unabhängig von der Betriebsgröße.