W.A.F. LogoSeminare

Führungskreis mit Betriebsrat

N
neubeckum
Aug 2019 bearbeitet

Bei uns gibt es einen sogenannten Führungskreis. Eine Sitzung mit Vorstand Führungskräften und Personalabteilung. Muss bzw. Kann der Betriebsratvorsitzende daran teilnehmen?

25303

Community-Antworten (3)

M
Moreno

29.08.2019 um 12:47 Uhr

Er muss nicht und kann nur wenn er dazu eingeladen wird. In einem Führungskreis hat der BR in der Regel nix zu suchen!

S
seehas

29.08.2019 um 12:51 Uhr

Eine solche Einrichtung gibt es bei uns auch. Unser GF ist der Meinung, dass es gut ist den BR frühzeitig in Planungen und Überlegungen einzubeziehen und lädt deshalb den BRV als ständiges Mitglied in dieses Gremium ein. Es ist mitunter eine schwierige Situation dort konsequent die AN Sicht einzubringen, da die anderen AL natürlich die AG Sicht oder ihre eigenen Interessen vertreten. Mitunter gibt es Irritationen, weil ich als Opposition wahrgenommen werde. Es ist dann eine Frage des persönlichen Umgangs solche Probleme anzusprechen und auszuräumen. Insgesamt hat es sich gut bewährt, da ich als BRV nicht nur mit dem GF sondern mit den jeweiligen Verantwortlichen direkt im Gespräch bin. Ich bekomme auch mit auf welchem Weg Projekte und Probleme angegangen werden und kann manche Sachverhalte differenziert einschätzen. Auch kann ich in einem frühen Planungsstadium die AN Sicht mit einbringen oder auch bei Entscheidungen zu "Kleinigkeiten" frühzeitig Einfluss nehmen und so manche Problemstellungen von vornherein entschärfen. Mitunter ist es allerdings nicht ganz einfach, dabei nicht zu viel Verständnis für die Nöte des GF aufzubringen ;-) Aus dem BetrVG ist kein Anspruch auf Teilnahme des BRV abzuleiten. Für mich ist es gelebte vertrauensvolle Zusammenarbeit.

S
stehipp

29.08.2019 um 16:33 Uhr

Wir bei uns auch so gehandhabt. Der BRV wird von der GL eingeladen um rechtzeitig und umfassend informiert zu sein.

Aber das hängt wohl immer davon ab, wie das Verhältnis zw. AG und BR ist. Einen Anspruch gibt es nicht.

Ihre Antwort