Führungskreis mit Betriebsrat
Bei uns gibt es einen sogenannten Führungskreis. Eine Sitzung mit Vorstand Führungskräften und Personalabteilung. Muss bzw. Kann der Betriebsratvorsitzende daran teilnehmen?
Community-Antworten (3)
29.08.2019 um 12:47 Uhr
Er muss nicht und kann nur wenn er dazu eingeladen wird. In einem Führungskreis hat der BR in der Regel nix zu suchen!
29.08.2019 um 12:51 Uhr
Eine solche Einrichtung gibt es bei uns auch. Unser GF ist der Meinung, dass es gut ist den BR frühzeitig in Planungen und Überlegungen einzubeziehen und lädt deshalb den BRV als ständiges Mitglied in dieses Gremium ein. Es ist mitunter eine schwierige Situation dort konsequent die AN Sicht einzubringen, da die anderen AL natürlich die AG Sicht oder ihre eigenen Interessen vertreten. Mitunter gibt es Irritationen, weil ich als Opposition wahrgenommen werde. Es ist dann eine Frage des persönlichen Umgangs solche Probleme anzusprechen und auszuräumen. Insgesamt hat es sich gut bewährt, da ich als BRV nicht nur mit dem GF sondern mit den jeweiligen Verantwortlichen direkt im Gespräch bin. Ich bekomme auch mit auf welchem Weg Projekte und Probleme angegangen werden und kann manche Sachverhalte differenziert einschätzen. Auch kann ich in einem frühen Planungsstadium die AN Sicht mit einbringen oder auch bei Entscheidungen zu "Kleinigkeiten" frühzeitig Einfluss nehmen und so manche Problemstellungen von vornherein entschärfen. Mitunter ist es allerdings nicht ganz einfach, dabei nicht zu viel Verständnis für die Nöte des GF aufzubringen ;-) Aus dem BetrVG ist kein Anspruch auf Teilnahme des BRV abzuleiten. Für mich ist es gelebte vertrauensvolle Zusammenarbeit.
29.08.2019 um 16:33 Uhr
Wir bei uns auch so gehandhabt. Der BRV wird von der GL eingeladen um rechtzeitig und umfassend informiert zu sein.
Aber das hängt wohl immer davon ab, wie das Verhältnis zw. AG und BR ist. Einen Anspruch gibt es nicht.
Verwandte Themen
Kosten des BR dem Führungspersonal zeigen?
ÄlterHallo, ich hatte heute das "Glück" als BRV am Führungskreis teilnehmen zu dürfen. Es waren ca. 14 Mann/Frau (Abteilungsleiter etc) und die Oberste Boss. In seiner Präsentation hat er die Kosten des
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Gewerkschaft Betriebsrat - Danke für Antworten und Meinungen
ÄlterHallo, ganz kurz meine Situation: Seid 32 Jahren in der Gewerkschaft mit sehr großen „Beiträgen“ Seid 7 Jahren in diesen Betrieb als Abteilungsleiter. Seid Mai 2006 im Betriebsrat gewählt
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun