Erstellt am 06.02.2008 um 09:41 Uhr von pirat
@Natscha
es braucht einen trifftigen Grund...
lies mal..
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/zwischenzeugnis/
Erstellt am 06.02.2008 um 10:18 Uhr von Werner
Moin Natascha
ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht in der Regel, wenn
*der Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen hat oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bevorsteht, z.B. Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Befristung;
*der Arbeitnehmer sich weiterbilden möchte und die Zulassung zur gewählten Qualifizierungsmaßnahme von der Vorlage eines Zeugnisses abhängt;
*der Arbeitnehmer es für eine Bewerbung benötigt;
*der Arbeitnehmer mit einem Wechsel des Vorgesetzten konfrontiert wird;
*der Arbeitsplatz durch eine Versetzung oder Änderungskündigung umgestaltet wird;
*der Betrieb oder das Unternehmen durch einen Betriebsübergang auf einen Nachfolgerübergeht ;
*der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbricht (Wehr-, Zivildienst, politisches Mandat, unbezahlter Urlaub, Erziehungsurlaub);
*der Arbeitnehmer es zur Vorlage bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Bank benötigt oder
*der Arbeitsplatz durch eine Änderung des Konzerns oder Unternehmensgefüges umgestaltet wird
*der Arbeitnehmer eine längere Auszeit in Anspruch nimmt, beispielsweise die gesetzliche Elternzeit.
Erstellt am 06.02.2008 um 10:28 Uhr von Mona-Lisa
@Werner,
oder ein (wenn geltender) Tarifvertrag noch andere Ansprüche beinhaltet. ;-))
Erstellt am 06.02.2008 um 11:14 Uhr von Werner
Sorry;-)
nich ganz abschließend meine Auflistung.
Ich hoffe mir wird verziehen.