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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung eines BR Mitgliedes aufgrund Abteilungsauflösung - Hat das betroffene BR Mitglied Einfluss auf die neue Tätigkeit?

B
BR1607
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

im Falle einer Abteilungsauflösung muss ein dort beschäftigtes BR Mitglied weiterbeschäftigt werden (Kündigungsschutz). Der AG hat hier die Möglichkeit eine Versetzung vorzunehmen in ein anderes Arbeitsgebiet.

Hat hier das betroffene BR Mitglied Einfluss auf die neue Tätigkeit oder gibt es hier klare Regelungen.

z. Bsp. das neue Aufgabengebiet muss vergleichbar mit der vorherigen sein o.ä.

4.01203

Community-Antworten (3)

L
Lotte

05.02.2008 um 20:33 Uhr

BR1607, "im Falle einer Abteilungsauflösung muss ein dort beschäftigtes BR Mitglied weiterbeschäftigt werden (Kündigungsschutz). Der AG hat hier die Möglichkeit eine Versetzung vorzunehmen in ein anderes Arbeitsgebiet" Das stimmt in dieser Absolutheit nicht. Richtig ist laut DKK 10. Auflage unter § 103 BetrVG RN 7: "Wird nur eine Betriebsabteilung stillgelegt, sind die geschützten Personen in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen; falls dies nicht möglich ist, dürfen sie erst als letzte gekündigt werden" (und in dem Fall, dass es im TV nicht anders vereinbart ist, kann dann die ordentliche Kündigung nach §102 ausgesprochen werden)

Ich gehe davon aus, dass der AG hier Direktionsrecht hat bis zum berechtigten Ausspruch einer Änderungskündigung, was sich auch im DKK unter dem gleichen § in RN 65 nachlesen lässt. Verliert das BRM bei der Versetzung sein Mandat, muss der BR dieser Versetzung allerdings zustimmen.

D
DonJohnson

05.02.2008 um 20:33 Uhr

Ich frag dich mal was: Die beiden letzten Beiträge hier im Forum kamen von dir. Wie passen denn Überstunden und Auflösungen von einer Abteilung zusammen? Könntest du mal den Betrieb erklären? Sollen nur in einer Abteilung Überstunden gemacht werden und andere Abteilungen werden geschlossen? Kann man da vielleicht sogar einen Zusammenhang erkennen? Es wäre schön, wenn du weitere Erklärungen abgibst, damit man sich ein besseres Bild der Gesamtsituation bilden kann.

Danke

B
BR1607

06.02.2008 um 10:13 Uhr

Hallo Don Johnson, es gibt "keinen" Zusammenhang zwischen beiden Fragen, diese sind völlig unabhängig voneinander und wurdes deshalb von mir auch getrennt gepostet.

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