GL will Personenüberwachung zur Leistungskontrolle - was müsste der BR vorbringen, um das eventuell zu verhindern?
hallo bin BRV und habe erfahren das bei uns in der firma ein terminal an die maschinen angeschlossen wird um die produktion zu überwachen.die MA müssen sich dann per chip an und ab melden. wir denken jetzt (BR) das das vielleicht nur eine personen überwachung währe um die arbeitsfleiß der MA zu kontrollieren. kann der GL das einfach so machen. was müßte der BR vorbringen um das eventuel zu verhindern.
Community-Antworten (4)
04.02.2008 um 12:55 Uhr
Also bei uns gibt`s solche Terminals schon lange. In betreffender Abteilung wird die Leistung mit Kennzahlen gemessen. Also Akkord. Was spricht dagegen?? Allerdings seit ihr bei der Ausgestaltung solcher Systeme ganz klar mit im Boot.. BetrVG §87
04.02.2008 um 13:04 Uhr
Was dagegen spricht? Wird denn dann Akkord gezahlt?
MBR nach §87 Abs. 1 Satz 6 BetrVG
04.02.2008 um 18:36 Uhr
bylmer Nein, dass darf die GL nicht so einfach machen. Hier dürfte der BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gem.§87 Abs.1, Ziffer 6 haben.
nixwisse Akkord ist Mord.
05.02.2008 um 16:47 Uhr
Hallo von bylmer,
am besten diese Maßnahme über einen Betriebsvereinbarung regeln. In dieser Angelegenheit habt Ihr volle Mitbestimmung. Sogar erzwingbarer Möglichkeiten, bis zur Einigungsstelle.
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