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GL will Personenüberwachung zur Leistungskontrolle - was müsste der BR vorbringen, um das eventuell zu verhindern?

B
bylmer
Nov 2016 bearbeitet

hallo bin BRV und habe erfahren das bei uns in der firma ein terminal an die maschinen angeschlossen wird um die produktion zu überwachen.die MA müssen sich dann per chip an und ab melden. wir denken jetzt (BR) das das vielleicht nur eine personen überwachung währe um die arbeitsfleiß der MA zu kontrollieren. kann der GL das einfach so machen. was müßte der BR vorbringen um das eventuel zu verhindern.

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Community-Antworten (4)

N
nixwisser

04.02.2008 um 12:55 Uhr

Also bei uns gibt`s solche Terminals schon lange. In betreffender Abteilung wird die Leistung mit Kennzahlen gemessen. Also Akkord. Was spricht dagegen?? Allerdings seit ihr bei der Ausgestaltung solcher Systeme ganz klar mit im Boot.. BetrVG §87

D
DonJohnson

04.02.2008 um 13:04 Uhr

Was dagegen spricht? Wird denn dann Akkord gezahlt?

MBR nach §87 Abs. 1 Satz 6 BetrVG

DAH
Der alte Heini

04.02.2008 um 18:36 Uhr

bylmer Nein, dass darf die GL nicht so einfach machen. Hier dürfte der BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gem.§87 Abs.1, Ziffer 6 haben.

nixwisse Akkord ist Mord.

A
Aliosman

05.02.2008 um 16:47 Uhr

Hallo von bylmer,

am besten diese Maßnahme über einen Betriebsvereinbarung regeln. In dieser Angelegenheit habt Ihr volle Mitbestimmung. Sogar erzwingbarer Möglichkeiten, bis zur Einigungsstelle.

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