Erstellt am 23.05.2019 um 08:42 Uhr von Kratzbürste
Wenn es nur um die Zeiten geht, würde ich das zurück weisen. Der Kollege meldet sich doch korrekt an und ab, wenn er für den BR tätig wird. Nur dazu ist er verpflichtet. Wenn der Chef die Zeiten mengenmäßig erfassen will, kann er es ja selber tun. Oder der AG einigt sich mit dem BR auf eine freiwillige Lösung (die ich aber ablehne).
Erstellt am 23.05.2019 um 08:49 Uhr von Locke2019
Danke für deine schnelle Antwort. Hier werden handschriftliche Stundenzettel geführt, auf denen ausschließlich die Stunden eingetragen werden und bislang nicht die Tätigkeit. Ein Mitarbeiter (der auch Betriebsrat ist) soll jetzt plötzlich seine täglichen Arbeiten im Detail mit Zeitangabe eintragen.
Erstellt am 23.05.2019 um 09:42 Uhr von rtjum
Stundenzettel sind doch wohl erst schon mal Ordnung und Verhalten im Betrieb also mibestimmungspflichtig so würde ich das dem AG zumindest erstmal um die Ohren hauen und eine BV dazu verlangen. Zusätzlich wird hier das BR-Mitglied ja scheinbar gesondert behandelt was dann ja schon Behinderung der BR-Arbeit ist. Von wem kommt die Anweisung? von ganz oben oder evtl. nur von einem Möchtegernhäuptling, der abteilungsintern vielleicht zeigen will wer der Chef ist, und ihr sprecht das mal direkt bei der GL an. Wie ist euer Verhältnis zum AG?
Erstellt am 23.05.2019 um 09:54 Uhr von Locke2019
Die Anweisung kommt direkt von der GL. Das Verhältnis ist... naja, eher weniger gut. GL ist neu und unerfahren! Die Stundenzettel werden schon seit Jahren eingesetzt, also gängige Praxis. Und was meinst du zum Thema Leistungskontrolle? Darf dies verlangt werden, dass kaufmännische Mitarbeiter aufzeichnen müssen wie lange sie für welche Tätigkeit benötigen?
Erstellt am 23.05.2019 um 10:13 Uhr von rtjum
Verlangen kann der AG viel. Leistungskontrolle ist grundsätzlich ja erstmal nicht verboten und es wird auch direkt keine technische Einrichtung dafür genutzt. ich als BR würde mich aber auf die Hinterfüße stellen zumal wenn nur einer, der auch noch BR ist, das machen muß. Wenn alle das machen müssen, seid ihr aber spätestens dann voll im Boot wenn die Daten vom Stundenzettel in irgendein Programm eingegeben werden dann ist es eine technische Einrichtung. Habt ihr denn, als BR, mal mit der GL über das wieso gerade bei diesem Kollegen gesprochen? geht vielleicht auch erstmal vertraulich nur BRV und Stelli oder so. Ein unterfahrener Gegenüber kann damit vielleicht besser umgehen, als wenn ihr direkt die Keule auspackt und man kann Differenzen ausräumen/vermeiden.
Erstellt am 23.05.2019 um 11:50 Uhr von Locke2019
Herzlichen Dank für deine Beiträge. Bislang wurde noch nicht explizit darüber mit der GL gesprochen. Der "normale" Stundenzettel" sieht auch solche Eintragungen nicht vor. Die Stunden werden am Monatsende in das Programm übertragen... der Text mit den Tätigkeiten wohl eher nicht.