Leistungskontrolle
Liebe Kollegen, bei uns wird von einem Verwaltungsmitarbeiter, der auch Betriebsrat ist, verlangt, dass er im Stundennachweis detailliert aufführt in welchem zeitlichen Umfang er welche Tätigkeiten an seinem Arbeitsplatz und für den Betriebsrat leistet. Und zwar nur von ihm. Die anderen Verwaltungsmitarbeiter müssen dies nicht tun. Ist das nicht bereits eine Art Leistungskontrolle? Ich wäre sehr dankbar um Hinweise, vielleicht auch auf Gesetze.
Herzlichen Dank
Community-Antworten (6)
23.05.2019 um 10:42 Uhr
Wenn es nur um die Zeiten geht, würde ich das zurück weisen. Der Kollege meldet sich doch korrekt an und ab, wenn er für den BR tätig wird. Nur dazu ist er verpflichtet. Wenn der Chef die Zeiten mengenmäßig erfassen will, kann er es ja selber tun. Oder der AG einigt sich mit dem BR auf eine freiwillige Lösung (die ich aber ablehne).
23.05.2019 um 10:49 Uhr
Danke für deine schnelle Antwort. Hier werden handschriftliche Stundenzettel geführt, auf denen ausschließlich die Stunden eingetragen werden und bislang nicht die Tätigkeit. Ein Mitarbeiter (der auch Betriebsrat ist) soll jetzt plötzlich seine täglichen Arbeiten im Detail mit Zeitangabe eintragen.
23.05.2019 um 11:42 Uhr
Stundenzettel sind doch wohl erst schon mal Ordnung und Verhalten im Betrieb also mibestimmungspflichtig so würde ich das dem AG zumindest erstmal um die Ohren hauen und eine BV dazu verlangen. Zusätzlich wird hier das BR-Mitglied ja scheinbar gesondert behandelt was dann ja schon Behinderung der BR-Arbeit ist. Von wem kommt die Anweisung? von ganz oben oder evtl. nur von einem Möchtegernhäuptling, der abteilungsintern vielleicht zeigen will wer der Chef ist, und ihr sprecht das mal direkt bei der GL an. Wie ist euer Verhältnis zum AG?
23.05.2019 um 11:54 Uhr
Die Anweisung kommt direkt von der GL. Das Verhältnis ist... naja, eher weniger gut. GL ist neu und unerfahren! Die Stundenzettel werden schon seit Jahren eingesetzt, also gängige Praxis. Und was meinst du zum Thema Leistungskontrolle? Darf dies verlangt werden, dass kaufmännische Mitarbeiter aufzeichnen müssen wie lange sie für welche Tätigkeit benötigen?
23.05.2019 um 12:13 Uhr
Verlangen kann der AG viel. Leistungskontrolle ist grundsätzlich ja erstmal nicht verboten und es wird auch direkt keine technische Einrichtung dafür genutzt. ich als BR würde mich aber auf die Hinterfüße stellen zumal wenn nur einer, der auch noch BR ist, das machen muß. Wenn alle das machen müssen, seid ihr aber spätestens dann voll im Boot wenn die Daten vom Stundenzettel in irgendein Programm eingegeben werden dann ist es eine technische Einrichtung. Habt ihr denn, als BR, mal mit der GL über das wieso gerade bei diesem Kollegen gesprochen? geht vielleicht auch erstmal vertraulich nur BRV und Stelli oder so. Ein unterfahrener Gegenüber kann damit vielleicht besser umgehen, als wenn ihr direkt die Keule auspackt und man kann Differenzen ausräumen/vermeiden.
23.05.2019 um 13:50 Uhr
Herzlichen Dank für deine Beiträge. Bislang wurde noch nicht explizit darüber mit der GL gesprochen. Der "normale" Stundenzettel" sieht auch solche Eintragungen nicht vor. Die Stunden werden am Monatsende in das Programm übertragen... der Text mit den Tätigkeiten wohl eher nicht.
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