Liebe Kollegen,
bei uns wird von einem Verwaltungsmitarbeiter, der auch Betriebsrat ist, verlangt, dass er im Stundennachweis detailliert aufführt in welchem zeitlichen Umfang er welche Tätigkeiten an seinem Arbeitsplatz und für den Betriebsrat leistet. Und zwar nur von ihm. Die anderen Verwaltungsmitarbeiter müssen dies nicht tun.
Ist das nicht bereits eine Art Leistungskontrolle?
Ich wäre sehr dankbar um Hinweise, vielleicht auch auf Gesetze.

Herzlichen Dank