Etwas andere Frage zur Übernahme von JAV - auch eine Stelle 200km weiter weg anbieten?
Ja das mit der übernahme und der 3-Monatsregelung ist mir klar! ich hab mal ne andere Frage: Wir sind zwei Azubis die jetzt im Sommer auslernen. Ich bin JAV-Vorsitzende die andere hat nichts mit der JAV zu tun! Mein AG mag mich nicht besonders gerade aufgrund der JAV arbeit und daher bin ich für den Paragraphen 78a dankbar! Nun ist es so das für mich noch keine Stelle in aussicht ist. Das unternehmen in dem ich lerne ist im ganzen Bundesland vertreten hat allerdings nur in einer Niederlassung Azubi´s. Wenn die mich jetzt ärgern wollen könnten die mir doch auch eine Stelle 200km weiter weg anbieten oder? Und wie ist es wenn die andere an unseren Standort übernommen wird? Naja also eigentlich steht das auch schon fest! Können die mich dennoch dahin übernehmen wie sie lustig sind? Wenn ja ist das nicht ne ganzschöne lücke im Gesetz?
Community-Antworten (8)
04.02.2008 um 14:08 Uhr
Hallo Biensche,
im Fitting zu § 78a RN 31 gefunden: "Der Azubi hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, wohl jedoch auf einen Arbeitsplatz der seinem Ausbildungsstand entspricht. Der Arbeitsplatz muß grundsätzlich im Betrieb liegen, in dem er gewählt worden ist. Denn andernfalls würde er sein Amt verlieren."
Für spätere Versetzungen (wenn du kein JAV mehr bist) muss nach § 99 der Betriebsrat gehört werden.
MfG Angi1
04.02.2008 um 14:17 Uhr
Also können Firmen ungeliebten JAV´lern einfach irgendwo eine Stelle anbieten! Als damals unsere JAV gewählt wurde gibt es auch noch solche Studenten im dualen Studium in einer anderen Niederlassung. Ich meine mich erinnern zu können das die JAV extra hier gewählt werden musste weil hier die meisten sind! (kann das sein) Aber rein theoretisch könnte ich mein Amt auch aus 200 km entfernung ausüben?! wohl eigentlich kaum! Also heißt das das ich hoffen muss das mein AG das nicht rafft und hoffen sollte mich in dieser NL zu übernehmen? Wo kann man denn die Änderung des Gesetzes beantragen? Denn mit der Begründung das es für das unternehmen wirtschaftlich nicht möglich ist hier eine Stelle zu bilden, kann hier keiner kommen da die andere Azubine ja hier übernommen wird! Ebenfalls habe ich mich um eine Stelle hier beworben und diese nicht bekommen. Also hat das nichts mit wirtschaftlichkeit zu tun sondern mit Fiesheit!
05.02.2008 um 06:19 Uhr
Hallo Biensche, lies doch die Antwort von Angi1 mal bitte richtig. Der Arbeitsplatz muß GRUNDSÄTZLICH in dem Betrieb sein, indem du GEWÄHLT wurdest!!! Es kann höchstens nach Deiner JAV AMTSZEIT eine Versetzung stattfinden, die aber im BR Mitbestimmungspflichtig ist.
LG Kater Carlo
05.02.2008 um 12:49 Uhr
Ja ich habe die antwort gelesen! aber ich rede hier ja auch von einer Niederlassung im gleichen Betrieb!!!
05.02.2008 um 14:12 Uhr
Hallo Bienchen,
nach deinem 1. Beitrag, indem du von Unternehmen und Niederlassung schreibst, indem auch nur in einem Azubis ausgebildet werden, verstehe ich deine Angst nicht. Es wird hier von dem Betrieb (Niederlassung) gesprochen, in dem du ausgebildet wirst. Also dürfte doch alles klar sein. Schriftlichen Antrag 3 Monate vor Ausbildungsende stellen und du hast automatisch einen unbefristetes Vollzeitarbeitarbeitsplatz. Wenn dein AG das nicht möchte muß er das mit dem Gericht klären.
MfG Angi1
05.02.2008 um 14:17 Uhr
Also bedeutet es wenn im Gesetz von Betrieb die Rede ist wird die Niederlassung gemeint?! ja dann ist wirklich alles klar! nur ich habe gedacht das mit Betrieb eine andere Firma gemeint ist!
05.02.2008 um 14:49 Uhr
@Biensche: Siehe §4 BetrVG. Und bei 200 km würde ich schon von "räumlich weit entfernt" reden...
05.02.2008 um 15:10 Uhr
AAAAHHH! sehr schön! dankesehr!!! Wenn mir das vorher klar gewesen wäre! Vielen lieben dank!
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