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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl - aber Chef in Urlaub?

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Hans1966
Nov 2016 bearbeitet

Hallo miteinander,

einige Mitsteiter und ich sind drauf und dran einen Betriebsrat in unserem Betrieb (23 Angestellte) zu installieren. So wollten wie die Einladung zu einer ersten Betriebsversammlung mit der Wahl eines Wahlvorstandes nächste Woche aushängen.

Jetzt haben wir erfahren, dass unser Chef (will partout keinen BR) die nächsten zwei Wochen in Urlaub ist. Wie sollen wir mit dieser Tatsache umgehen?

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Community-Antworten (9)

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DonJohnson

03.02.2008 um 00:20 Uhr

Wo ist das Problem. Da ihr die Wahl initiiert, habt ihr ja bestimmt genug "Freiwillige" die den Job machen würden und wollen. Also wartet ihr bis der Chef wieder da ist. Ist doch kein Problem. Zu einer Betriebsversammlung muß nun mal der Chef eingeladen werden, also wartet einfach!

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Mona-Lisa

03.02.2008 um 00:34 Uhr

@Don Johnson, haarsträubend Deine Antwort......... :-((

@Hansi, euer Chef ist in Urlaub, na und? Anschliessend geht er vielleicht noch in Kur und danach nimmt er womöglich noch Erholungsurlaub von der Kur! Und ihr wartet und wartet und wartet........... Jeder Chef hat eine Vertretung, der in Abwesenheit des Obermufti's die Geschäfte weiterführt. Ihr zieht die Wahlversammlung durch, unabhängig davon, ob "er" partout eine BR haben will oder nicht! Er kann die Gründung eines Betriebsrat's nicht verbieten.

Habt ihr die zuständige Gewerkschaft an eurer Seite!

D
DonJohnson

03.02.2008 um 08:10 Uhr

Nee Mona Lisa. So haarsträubend fand ich meine Antwort nicht. Bei der Größe des Betriebes ist es nciht sehr wahrscheinlich, dass es einen Stellvertreter vom Chef gibt, einen der Prokura hat. Sicher hat er einen Stellvertreter, der keine eigenen Entscheidungen fällen darf. Auch denke ich, dass im Sinne der "vertauensvollen Zusammenarbeit" schon da Scherben zerschlagen werden würden. Hans schrieb auch von Urlaub nicht von Krankheit. Aufhalten kann der Chef die Wahl eh nicht, wie auch, durch Abwesenheit? Will er dann nie wieder in die Firma kommen? Dann kann er sie ja gleich verkaufen. Also ich denke, die zwei Wochen sollte man ruhig warten. Nun ging es so lange ohne BR, da wird es auf die zwei Wochen eh nciht ankommen. Außerdem sollte man bei der Einberufung einer betriebsversammlung immer die betrieblichen Belange im Auge behalten, dass bedeutet die Terminierung auf ein Datum legen, dass sich jeder, auch der Betrieb, darauf einstellen kann. Davon ab, aushängen können sie die doch eh, die Einladung - findet dann in "drei Wochen" statt - da ist der Chef eh da. Das heißt, wenn er dann nciht kommen will, kann er doch auch ruhig weg bleiben. Eine Pflicht zu kommen hat er ja nicht. Schönen Sonntag noch.

H
Hans1966

03.02.2008 um 13:46 Uhr

Hallo Don Johnson und Mona Lisa,

einen richtigen Stellvertreter mit allen Befugnissen gibt es nicht. Eine Gewerkschaft ist auch nicht involviert (keiner der Angestellten ist in einer Gewerkschaft). So wie ich das also verstanden habe, sollten wir einfach den Versammlungstermin auf einen Tag festsetzen, wo auch unser "geliebter" ´Chef wieder vor Ort ist!?

Grüße, Hans

P
Peanuts

03.02.2008 um 15:17 Uhr

"So wollten wie die Einladung zu einer ersten Betriebsversammlung mit der Wahl eines Wahlvorstandes nächste Woche aushängen."

Ihr solltet die Einladung mit 3 KollegInnen (NICHT MEHR!) unterschreiben, um vor ordentlichen Kündigungen geschützt zu sein! Die Unterschriften sind zwar nicht erforderlich, aber so ist dokumentiert, wer als Initiator der BR-Wahl unter den § 15 KschG fällt.

Eine Betriebsversammlung in Abwesenheit des AGs einzuberufen und/oder zu einer Betriebsversammlung in Abwesenheit einzuladen, halte ich für äußerst schlechten Stil! Haltet Euch bedeckt, bis Euer Chef wieder da ist und legt ihm dann die Einladung zur Betriebsversammlung vor, die dann ca. 1 Woche später statt finden sollte. Alle KollegInnen müssen Kenntnis von Zeit und Ort der Betriebsversammlung nehmen können.

DAH
Der alte Heini

03.02.2008 um 16:14 Uhr

Ob der Chef in Urlaub ist oder nicht ist doch völlig egal. Ziemlich großer Schwachsinn der hier geschrieben wird. Und wenn ich dann noch lese, dass für die erste Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Einleitung einer Betriebsratswahl zwar 3 Arbeitnehmer zur Erlangung des besonderen Kündigungsschutz unterschreiben sollen, aber die Unterschriften eigentlich nicht erforderlich sind, FEHLEN MIR DIE WORTE.

Die Vorgehensweise ist doch ganz einfach. Drei Kollegen laden zur Betriebsversammlung ein. Die Geschäftsleitung wird entsprechend informiert. Somit läuft dann alles seinen Gang. Ob die GL/Chef im Hause ist, ist doch völlig nebensächlich und hat auch keinerlei Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Einladung. Auch stellt sich nicht die Frage ob das ein guter Stiel ist, denn es ist auch kein guter Stiel wenn AG keinen BR wollen und dieses blockieren, obwohl das ein rechtlicher Anspruch der Arbeitnehmer ist.

Ich würde die Zeit nutzen in die der AG im Urlaub ist. Somit umgeht ihr wahrscheinliche Streitereien und stellt den AG vor vollendete Tatsachen.

P
paula

03.02.2008 um 16:31 Uhr

Also ich würde mich auch nicht darum kümmern ob der Chef da ist. drehen wir die Sache doch einmal herum: wie viele Chefs nehmen bei einer Kündigungsanhörung darauf Rücksicht, dass der BRV nicht im Hause ist?

M
meik

03.02.2008 um 17:41 Uhr

Würde das tatsächlich ohne den Chef funktionieren? Ich überlege gerade wie man denn dann zuverlässig an die Daten für die Wählerliste kommt. An wen wendet man sich, wenn der Chef nicht da ist. Ich war allerdings auch der Meinung, dass der Chef nicht zur Wahlversammlung einzuladen ist. Wir haben ihn nur informiert, zu Betriebsversammlungen laden wir ihn natürlich ein. Ich gebe zu ich war froh, dass unser Chef nicht rumgezickt hat und uns die Daten freiwillig gegeben hat. Allerdings hatten wir auch Hilfe von einem existierenden BR in unserem Unternehmen.

DAH
Der alte Heini

03.02.2008 um 19:19 Uhr

meik deine Frage nach den Daten wäre bei einem größeren Betrieb sicherlich berechtigt, aber da gibt es dann entsprechende Abteilungen bei denen, notfalls mit Hilfe des Gerichts, die Daten auch ohne Chef zeitgerecht abgefragt werden können. Aber bei einem Betrieb von 23 Angestellten, dürfte eine Wählerliste doch wohl ohne großen Umstand erstellt werden können. Somit sind deine Bedenken, so finde ich, an den Haaren herbeigezogen.

Habe ich geschrieben das der AG einzuladen ist? Nein. Aber die GL/AG ist zu informieren. Erstens muss der AG informiert werden damit er entsprechend sein Betrieb organisieren kann und zweitens wollen die Kollegen für die Zeit der Versammlung auch ihr Gehalt weiter gezahlt bekommen. Somit hat der Gehaltzahler auch ein Anspruch auf Information warum er auch für die Zeit, an denen die Kollegen keine Arbeit verrichten, Gehalt zahlen soll/muss.

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