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Informationspflicht über Betriebsratssitzung?

B
Bernd3344
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen, ich hätte eine Frage bzgl. „Einladung der BR- Mitglieds“. Ich bin in einem Betrieb mit ca. 1800 bzw. 4500 (Gesamt) Beschäftigten der erste BR- Nachrücker. Seit nunmehr einem Jahr werde ich massiv gemobbt. Erst neulich wurde mir Drogenkonsum nach einem Thailand Urlaub vorgeworfen. Bin dann zum Arzt, hab nen Drogenscreen machen lassen und den Vorwurf aus der Welt geschossen (Ist nur ein kleiner Auszug aus dem Gesamtpaket).....

Aber nun zur eigentlichen Frage: Da eigentlich immer ein BR in der Sitzung fehlt, bin ich fast immer geladen. Nun möchte aber mein Vorgesetzter immer mehrere Tage vorher darüber informiert werden, wann ich Sitzung habe und wie lange dies dauert. Und in der Blume möchte er wissen was dort besprochen wird bzw. möchte im Vorfeld dass ich seine Meinung vertrete. Seit neuem will er eine Kopie der Einladung haben... Das kann doch so nicht korrekt sein? Bin ich denn immer gezwungen die Einladung vorzulegen (Anbei heftet das Protokoll der vorherigen Sitzung)? Bislang konnte ich dazu in der Betriebsverfassung nichts finden. Da steht immer nur ich müsse den AG darüber informieren.. aber es steht nichts darüber wie dies korrekt stattfinden soll.

7.383012

Community-Antworten (12)

BT
betriebliche trübung

02.02.2008 um 15:26 Uhr

hallo bernd,

du musst deinen vorgesetzten davon unterrichten, in welchem zeitraum (anfangs- und voraussichtlicher endpunkt) sowie wo du br-arbeit durchführst. natürlich sollte dies so früh wie möglich passieren, damit man deine abwesenheit entsprechend einplanen kann.

mehr nicht. die einladungen gehen ihn nichts an (du solltest die ihm auch nicht zeigen, wenn du es unkritisch findest, denn damit verwöhnst du ihn nur zu sehr und wenn du dich dann mal wegen anderer br-arbeit als einer sitzung freistellen musst, wird er rumzicken).

anspruchsgrundlage ist der § 37 abs. 2 (siehe auch http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__37.html)

lass dir vom br-gremium ein betrvg mit (hand-) kommentierung geben, so oft, wie du eingesetzt wirst, wirst du das sowieso brauchen (und zumindest eines der letzten ausgabe sollte doch wohl über sein). dann kannst du im notfall deinem vorgesetzten den entsprechenden kommentar auch unter die nase reiben :-)

M
Mona-Lisa

02.02.2008 um 15:29 Uhr

@bernd, ich möchte auch viel wissen, wenn der Tag lang ist........ :-) An und für sich ist dein AG verpflichtet, deine Vorgesetzten über eine anstehende Sitzung zu informieren. Aber es bricht sich kein BR-Mitglied eine Perle aus seiner Krone, wenn es - nach Erhalt der Einladung - seinen direkten Vorgesetzten mündlich!! informiert. So weit so gut.

"... Anbei heftet das Protokoll der vorherigen Sitzung...." auch von einer Sitzung, bei der du evtl. nicht dabei warst? Warum entfernst du das Protokoll nicht und dann kann er die Einladung sehen, wenn es ihn glücklich macht......... so, und jetzt bitte im BetrVG lesen! § 30 BetrVG - III. Unterrichtung des Arbeitgebers (Kommentierung!) § 30 BetrVG - II. Abhaltung der Betriebsratssitzungen (Kommentierung!) § 37 BetrVG - III. Arbeitsbefreiung (Abs. 2) Im 37iger findest du im Däubler (Kommentierung) unter der RN. 44 (im Fitting RN. 50) wie du dich abmelden musst ohne dass es Schwierigkeiten gibt!

DAH
Der alte Heini

02.02.2008 um 16:18 Uhr

Bernd3344

Das Betriebsratsmitglied bzw das vertretende Ersatzmitglied hat für erforderliche Betriebsratsarbeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Für die BR Arbeit bedarf es keine Genehmigung vom Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten. Du musst dich lediglich beim unmittelbaren Vorgesetzten abmelden, bevor du den Arbeitsplatz verlässt. Laut Bundesarbeitsgericht reicht die Mitteilung, dass Du zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Arbeitsplatz verlässt. Des Weiteren sind Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Weitere Angaben über Anlass oder Art der Tätigkeit sind nicht erforderlich. Die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber hat nicht als Mittel der Kontrolle zu dienen, sondern hat vielmehr den Zweck, dem AG entsprechend die Möglichkeit zu geben die Abwesenheit zu organisieren um Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden. Was in den Sitzungen gesprochen wurde geht den Vorgesetzten nichts an. Auch musst Du nicht die Einladung vorlegen. Mit einer mündlichen Abmeldung MUSS der Vorgesetzte zufrieden sein. Was in der Sitzung gesprochen wurde und Protokolle von den Sitzung solltest Du vertraulich behandeln, ansonsten könntest Du im BR wegen deiner Indiskretion schnell ins Abseits geraten. Dir fehlt ein bisschen das Selbstvertrauen und auch Durchsetzungsvermögen. Wenn Du dich weiter so gängeln lässt wirst Du zum Kasper des Vorgesetzten. Also, bekommst Du eine Einladung zur BR Sitzung teilst Du das dem Vorgesetzten mündlich mit, damit er entsprechend planen kann. Kommt nun der Zeitpunkt der Sitzung, meldest Du dich mündlich für Betriebsratsarbeit ab, gibst den Ort an und die Voraussichtliche Dauer und gehst dann zu der Sitzung, egal was der Vorgesetzt sagt oder macht. Auch wenn die Sitzung länger dauert wie von Dir angegeben kannst Du beruhigt bis zum Ende der Sitzung bleiben auch wenn es dem Vorgesetzten nicht passt, er muss damit leben.

P
pirat

02.02.2008 um 16:46 Uhr

@Bernd3344

...... Nun möchte aber mein Vorgesetzter immer mehrere Tage vorher darüber informiert werden, wann ich Sitzung habe......

Der Betriebsrat tritt regelmäßig an jedem (Wochentag) um (Uhr) zu einer Sitzung zusammen. Wäre eine Möglichkeit...es sei denn, die BR Sitzungen finden immer an einem anderen Tag statt, was ich mir nicht vorstellen kann. Dann weiss er den Tag und die Stunde, und tschüß!! BASTA!!

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Peanuts

02.02.2008 um 17:55 Uhr

"Der Betriebsrat tritt regelmäßig an jedem (Wochentag) um (Uhr) zu einer Sitzung zusammen. Wäre eine Möglichkeit ... Dann weiss er den Tag und die Stunde, und tschüß!! BASTA!!"

Hervorragende Lösung für ein Ersatzmitglied...

P
pirat

02.02.2008 um 19:33 Uhr

Ahoi, Nuss auch Ersatzmitglieder sollten den Tag und die Stunde kennen....bei dem großen Gremium...rechtzeitig!

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Waschbär

03.02.2008 um 10:13 Uhr

Bernd,

Warum gibst du das anliegen deines V nicht an den BRV weiter ?Ich denke das ist eine Vernünftige Lösung welche für alle das sinnvollste ist.

Zumindest bei uns ist es so das wenn ein BRM oder ein EBRM "iritationen" mit einem V .Das sich der BRv kümmert .

PraxisTipp Betriebsratsvorsitzender, bzw. Betriebsausschuss und Schriftführer sollten möglichst genau darauf achten, dass die vorher beschriebenen Formalien eingehalten werden

Bernd, stelle dich doch nicht zwischen Fronten indenen du aufgerieben wirst. Du hast ja nun schon deinen Drogen Test Teuer Bezahlt und ich meine nicht nur per Geld (Denk mal darüber nach)

M
Movicol

03.02.2008 um 10:44 Uhr

waschbär weil er der Bernd ist.Früher nannte jeder diesen Menschenschlag August.Aber im Wandel der Zeit heißt er nun Bernd.

W
Waschbär

03.02.2008 um 10:54 Uhr

@Movicol, (biste ne pflege eule?)

wie der August ? meinst Du den vom Zirkus Roncalli?

M
Mona-Lisa

03.02.2008 um 11:00 Uhr

@ Movicol, wenn auf deinem Mist nicht's besseres wächst als diese Antwort, solltest du es besser bleilben lassen.........

@waschbär, die Idee finde ich nicht so gut! Einzelne BR's sollten schon so viel Rückgrad besitzen, solche "Probleme" wie: was habe ich zu tun - wenn ich zu einer BR-Sitzung eingeladen werde - selber auf die Reihe zu bringen. Vor allem als Ersatzmitglied, das in Anbetracht der Grösse seines Betriebsrat's aller Wahrscheinlichkeit doch ziemlich häufig zu Sitzungen eingeladen wird.

@Bernd, tatsächlich hab ich so langsam das Gefühl, dass (in Anbetracht deines anderen Posting's) deine Probleme sich in einer ganz anderen Ebene tummeln....

B
Bernd3344

03.02.2008 um 14:34 Uhr

Hallo Movicol, Du hast Recht! Ich habe mehrere Fronten.

Aber: Ich habe bislang immer noch die Kraft alle zu verteidigen... Ist ja wohl auch mein Job.

Vielen Dank für die ehrliche Antwort.

Und überhaupt: Danke an alle, die mir hier versucht haben zu helfen. Es tut gut, andere Meinungen zu hören. Vielen Dank an alle und einen schönen Sonntag noch

W
Waschbär

05.02.2008 um 09:01 Uhr

@Mona-Lisa, Das Bernd Probleme hat die weit über sein Mandat hinaus gehen , das denke ich auch, aber ich finde wenn ein BRM warum auch immer so Starke Probleme hat dann muss der BRV handeln. Ich sehe es so ein BRM sollte wenn möglich nicht sich selber Verteiligen erst recht nicht wenn er Bernd ist oder aber die Probleme hat. Grund es könnte in einer Schlamm enden welches den ganzen Rat beschädigen könnte.

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