Guten morgen,
ich hätte eine Frage bzgl. „Einladung der BR- Mitglieds“.
Ich bin in einem Betrieb mit ca. 1800 bzw. 4500 (Gesamt) Beschäftigten der erste BR- Nachrücker.
Seit nunmehr einem Jahr werde ich massiv gemobbt. Erst neulich wurde mir Drogenkonsum nach einem Thailand Urlaub vorgeworfen. Bin dann zum Arzt, hab nen Drogenscreen machen lassen und den Vorwurf aus der Welt geschossen (Ist nur ein kleiner Auszug aus dem Gesamtpaket).....

Aber nun zur eigentlichen Frage:
Da eigentlich immer ein BR in der Sitzung fehlt, bin ich fast immer geladen.
Nun möchte aber mein Vorgesetzter immer mehrere Tage vorher darüber informiert werden, wann ich Sitzung habe und wie lange dies dauert. Und in der Blume möchte er wissen was dort besprochen wird bzw. möchte im Vorfeld dass ich seine Meinung vertrete.
Seit neuem will er eine Kopie der Einladung haben...
Das kann doch so nicht korrekt sein? Bin ich denn immer gezwungen die Einladung vorzulegen (Anbei heftet das Protokoll der vorherigen Sitzung)?
Bislang konnte ich dazu in der Betriebsverfassung nichts finden.
Da steht immer nur ich müsse den AG darüber informieren.. aber es steht nichts darüber wie dies korrekt stattfinden soll.