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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kosten für BR öffentlich - Betriebsleiter bezeichnet Schulung unseres Schriftführers als rausgeschmissenes Geld?

S
Sassa
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsleiter hat bei der letzten Betriebsversammlung öffentlich verkündet, dass der Betriebsrat (7 BR-Mitglieder) im letzten Jahr 1000 Stunden für die BR-Arbeit "verbraten" hat.

Aus der Schulung von WAF weiß ich, das Kosten des BR nicht genannt werden dürfen. Oder muss er €-Zahlen nennen?

Ferner wurde bei gleicher Veranstaltung die anstehende Schulung unseres Schriftführers als rausgeschmissenes Geld verurteilt.

Was ist zu tun?

5.76603

Community-Antworten (3)

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pirat

02.02.2008 um 13:13 Uhr

@ Sassa lies mal... http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte_05/200502/03.pdf

als nächstes unbedingt eine MA Information als Gegendarstellung. GEW einschalten....für GEWter ist das immer ein gefundenes Fressen

P
Peanuts

02.02.2008 um 14:59 Uhr

Mal ganz abgesehen davon, dass 1.000 Stunden nicht übermäßig viel sind, habt Ihr Euren KollegInnen hoffentlich einen ordentlichen Tätigkeitsbericht erstattet, der wiederspiegelt, wofür Ihr Euch bzw. Eure Zeit einsetzt!

Im übrigen ist es nicht ganz richtig, dass BR-Kosten nicht öffentlich genannt werden dürfen! Der AG darf diese nur nicht als Mittel zum Zweck benutzen, um die Tätigkeit des BRs zu verunglimpfen.

Sofort eine, ev. vertretene Gewerkschaft auf den Plan zu rufen, halte ich für eine denkbar schlechte Gegenwehr! Ein BR sollte sich seinen KollegInnen gegenüber selbst(bewusst) verkaufen können!

Wenn Ihr diese Äußerung schon nicht postwendend in der Betriebsversammlung kommentiert habt, ist eine "Gegendarstellung" zu einem späteren Zeitpunkt alles, aber sicherlich nicht hilfreich! Wer sich verteidigt, klagt sich an...

Außerdem frage ich mich, was denn in dieser MA Information gegenteilig dargestellt werden soll! "Ja, wir haben 1.000 Stunden für BR-Tätigkeit eingebracht, aber der Herr Betriebsleiter hätte das nicht öffentlich verkünden dürfen!"

Fordert Euren AG auf, solche Äußerungen künftig zu unterlassen, da Ihr Euch ansonsten gezwungen seht, rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten.

M
Matze24

02.02.2008 um 18:15 Uhr

Ergänzung zu pirat und peanuts, allein diese Veröffentlichung zeigt, dass Eure 1000 Std. nicht gereicht haben. Ebefalls beweist Euer Arbeitgeber die Notwendigkwigkeit, Euren Schriftführer zur Schulung zu schicken. Bereitet Euren nächsten Rechenschaftsbericht oder die Gegendarstellung gut vor (kostet übrigens auch Stunden, die sich aber lohnen!!!). Rechtliche/Rechtsanwaltliche Schritte können teuer werden und der Arbeitgeber muss zahlen! Viel Erfolg

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