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Zurückhalten von Informationen innerhalb BR - was tun?

A
atlanta
Jan 2018 bearbeitet

Bin erst seit 2 Jahren im BR. Zur Zeit habe ich folgendes Problem: In der Abteilung in der ich beschäftigt bin, hat es einen unschönen Vorfall mit einem Mitarbeiter gegeben. Meiner persönlichen Ansicht nach sinnt dieser Mitarbeiter nun auf Rache und erhebt schwerste Anschuldigungen gegen unseren Abteilungsleiter, was dessen sofortige Beurlaubung nach sich gezogen hat. Die PA lädt nun sämtliche MA der Abteilung zu "Befragungen" ein. Meine Kollegen wenden sich jetzt natürlich an mich, um Informationen über die Sachlage zu erhalten. Leider kann ich ihnen nicht zur Seite stehen. Ich bekomme von unseren "Freigestellten" nur die Auskunft: wir wissen von nichts. Ich habe den Eindruck, dass diese mich mit voller Absicht aus der Sache heraushalten möchten und mir gegenüber die Angelegenheit totschweigen. Ich habe zu Beginn der Geschichte geäußert, dass ich mich zu dieser Angelegenheit wegen meiner evtl. eigenen Befangenheit nicht äußern werde, aber darf man mir deswegen sämtliche Informationen vorenthalten? Welche Möglichkeiten habe ich?

24h später: Jetzt geht der Terror richtig los: die verleumdenden Anschuldigungen des Mitarbeiters erstrecken sich jetzt nicht nur auf unseren AL sondern auch auf einige meiner Kollegen und auf mich. Also deswegen werde ich von meinen BR-Kollegen nicht informiert! Welche Möglichkeiten haben wir uns zu wehren?

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

01.02.2008 um 22:03 Uhr

Atlanta, bitte doch den BRV, das Thema auf die nächste TO zu setzen. Und dann solltet Ihr als BR schleunigst überlegen, wie Ihr agieren wollt: Befragungen, Beurlaubung... würde mich als BR hier nicht raushalten wollen und denke, dass der §87 (1) Punkt 1 hier durchaus zutreffen könnte.

DAH
Der alte Heini

01.02.2008 um 23:03 Uhr

Das Gremium Betriebsrat sollte über den Stand der Dinge Informiert werden. Aber die Betriebsöffentlichkeit, bzw. die neugierigen Kollegen sollten erst offiziell informiert werden wenn die Ermittlungen abgeschlossen und ein Ergebnis vorliegt.

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