W.A.F. LogoSeminare

Unterlagen Betriebsverfassungsgesetz - welche Auflage vom "Fitting" sollte es mindestens sein?

S
Susann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin erster Nachrücker, aber ständig dabei, da immer einer ausfällt. Ich habe mich auf Wunsch vieler Kollegen zum ersten Mal aufstellen lassen. Bin also noch sehr unerfahren und muss mich erst rein finden. Habe das Betriebsverfassungsgesetz von Fitting geschenkt bekommen. Aber es ist die 18. Auflage (1996). Kann man die noch nutzen? Welche Auflage sollte es mindestens sein? Es geht ja schon bis zur 24. Auflage. MfG

4.59807

Community-Antworten (7)

DAH
Der alte Heini

01.02.2008 um 17:54 Uhr

Wenn Interesse besteht solltest Du dich zur nächsten Wahl aufstellen lassen. Sicherlich kann man auch die 18 Auflage lesen um sich eine Grundausstattung des Wissens anzueignen. Aber für eine ordentliche BR Arbeit ist immer die neueste Auflage zwingend.

Aber kein Problem, hier im Forum gibt es ja diverse "Fittingschisten" die versuchen die Kommentierung zu verstehen. Die können Dir sicherlich weiterhelfen.

Küsschen an Alle!!!

P
pirat

01.02.2008 um 18:50 Uhr

@Susan und dann gebe es da noch...

der Däub(ler)el, steckt im Detail.... Kitt(ner) /Klebe(paste).....findet man nicht nur bei Obi!

was habt ihr im BR Gremium denn für aktuelle Lektüre?

L
Lotte

01.02.2008 um 19:28 Uhr

Heini, hast Du Karnevalsfieber? ;-))

Susann, am besten wäre natürlich die 24. im März oder der DKK in 11. Auflage. Wende Dich doch mal an das Gremium und bitte um die Anschaffung der neuen Auflagen. So kannst Du Dich im BR Büro in die dicken Bücher vertiefen. Den Fitting in der 23. Auflage bekommt man teilweise über das Internet schon ab 20,-€

S
Susann

01.02.2008 um 19:50 Uhr

Hallo, Vielen Dank für die super schnellen Reaktionen. Den Fitting 23.Auflage haben wir im BR-Büro. Ich dachte aber privat noch zum schmöckern, an ein Privates. Da sich unser Büro nicht direkt an der Arbeitsstelle befindet. Aber eine Fortbildung wollen wir beantragen, was in der Regel auch immer genehmigt wurde. Bin auch noch als Schwerbehinderten Vertretung zuständig. Also lohnt sich eine Anschaffung.

P
pirat

01.02.2008 um 20:23 Uhr

@Susann

.... privat noch zum schmöckern.... dein Soziales Engagement, ist ehrenwert.. sich Wissen anzueignen ist immer lohnenswert... es umzusetzen... lobenswert!

Viel Glück Mast und Schotbruch

P
Peanuts

02.02.2008 um 15:25 Uhr

"Aber es ist die 18. Auflage (1996). Kann man die noch nutzen? "

NEIN! Das BetrVG ist 2001 reformiert worden und eine Ausgabe von 1996 gehört in die Papiertonne.

"ich bin erster Nachrücker, aber ständig dabei, da immer einer ausfällt."

Dann verstehe ich nicht, warum für Dich keine Schulung beschlossen wird!

S
Susann

02.02.2008 um 18:55 Uhr

Hallo peanuts, die Vorbereitung für eine 1wöchige Schulung wird gerade in Angriff genommen. Dann werde ich mir lieber aktuelle Unterlagen besorgen.

Ihre Antwort