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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Macht es Sinn den Fitting 22. Auflage von 2004 zuzulegen?

H
Hirnixxl
Jan 2018 bearbeitet

Da ich mir den Fitting privat kaufen muss, möchte ich gerne wissen ob es gravierende Unterschiede zwischen der 22. und der aktuellen 23. Auflage gibt. Die gebrauchte 22er würde etwa die Hälfte kosten.

Vielleicht hat jemand eine Empfehlung für ein Buch über Arbeitsrecht mit Kommentierung.

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Community-Antworten (20)

F
Fayence

25.07.2006 um 23:39 Uhr

Hirnixxl, ich hätte keinerlei Bedenken die 22. Auflage zu kaufen. Als Arbeitsrechtshandbuch habe ich den Schaub.

K
Kölner

25.07.2006 um 23:40 Uhr

Privat würde ich den Fitting nie kaufen... ...da gibt es m.E. auch keinen Anlass für!

H
Hirnixxl

25.07.2006 um 23:56 Uhr

Kölner,

Einen Beschluss im Gremium werde ich nicht bekommen. Ob ich den Beschluss ersetzen lassen kann weiß ich nicht. Wie lange würde das dauern bis ich den Fitting dann hätte???

Eine ältere Ausgabe vom Fitting ist in unserem BR-Büro vorhanden. Aber unsere BRM sind vom Niederrhein bis ins tiefste Sauerland verteilt. Wir hätten sicher Anspruch auf mehrere Exemplare. Aber diesen Anspruch müssten wir gegen den AG und gegen die Mehrheit des BR durchsetzen. Vielleicht hast du ja eine Idee wie wir das anstellen sollen.

K
Kölner

26.07.2006 um 00:07 Uhr

BAG 26.10.1994 Da musst Du eigentlich nichts mehr durchfechten...

Vor kurzem habe ich erlebt, dass sich ein BR den Däubler gekauft hat, Rechnung eingereicht hat, nicht bezahlt bekommen hat, ein Beschlussverfahren als einzelner BRM geführt hat und bereits kurz nach dem Gütetermin alle Kosten wiederbekommen hat. - Wohlgemerkt: Ohne Beschluss!

S
s.f.h.

26.07.2006 um 01:05 Uhr

Hallo Kölner

"Privat würde ich den Fitting nie kaufen... ...da gibt es m.E. auch keinen Anlass für!"

Es gibt leute, die lesen in ihrer Freizeit Fachbücher über mittelalterliche Folterwerkzeuge. Da ist ein Fitting doch etwas relativ Normales. ;~)

P
paula

26.07.2006 um 02:25 Uhr

@kölner

hat das gericht zugunsten des BRM entschieden? du schreibst nur etwas vom gütetermin und nicht vom kammertermin, daher meine frage...

RI
Ramses II

26.07.2006 um 02:31 Uhr

"hat das gericht zugunsten des BRM entschieden? du schreibst nur etwas vom gütetermin und nicht vom kammertermin, daher meine frage..."

Daher ist diese Frage eigentlich völlig sinnfrei!

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 09:01 Uhr

@Hirnixxl, mit welcher Begründung würde euer Gremium mehrheitlich einem Beschluss nicht zustimmen? Vermutung meinerseits: Möglichst keinen Ärger mit dem Arbeitgeber, Fachliteratur, die auf dem neuesten Stand ist, brauchen wir nicht. Wenn ein BR-Mitglied mit dem "alten Fitting" nicht zufrieden ist, der soll ihn gefälligst privat bezahlen. Setz das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Die Argumente gegen die Beschaffung eines BetrVG mit Kommentar müssten leicht aus der Welt zu schaffen sein!

K
Kölner

26.07.2006 um 10:40 Uhr

@s.f.h. Stimmt. Es gab ja schon mal einen anderen Fitting (Zur Geschichte der Rechtswissenschaft im Mittelalter, erschienen 94)

H
Hirnixxl

26.07.2006 um 12:41 Uhr

Mona-Lisa,

du vermutest schon richtig. Aber es gibt noch mehr Gründe. Z.B. das bezahlt der AG nicht, der AG geht pleite usw. Den meisten wäre es wahrscheinlich lieber wir hätten keine Literatur. Über Sinn oder Unsinn brauchen wir sicher nicht reden.

Unsere 14-tägige Sitzungen haben schon 8 Wochen nicht mehr stattgefunden. Der BRV lädt nur den BA. Damit dieses Thema auf die Tagesordnung kommt werden wir eine Sitzung nach § 29 beantragen.

Es wäre noch interessant ob das Verhalten des BRV Amtspflichtverletzungen sind. Ich kann nicht glauben, dass ein BRV den BR praktisch entmachten kann und regelmäßig nur den BA lädt.

Übrigens: ein Forumteilnehmer will mir den Fitting zusenden.

L
Lotte

26.07.2006 um 13:05 Uhr

Habt Ihr eine Geschäftsordnung in der a) der Turnus Eurer BR Sitzungen festgelegt ist und b) dem BA Beschlussrechte übertragen wird?

H
Hirnixxl

26.07.2006 um 13:38 Uhr

Lotte, nein wir haben keine GO. Die Übertragung der Aufgaben ist per Beschluss aus irgend einer vorherigen Amtszeit geregelt. Selbst dieser Beschluss ist wegen seiner Formulierung nicht wirksam und endete mit Ablauf der letzten Amtsperiode des BR. Unser BA ist deshalb handlungsunfähig.

L
Lotte

26.07.2006 um 13:58 Uhr

Dann würde ich mich mit anderen BRM zusammentun und eine Sitzung nach §29 BetrVG beantragen, die diese Missstände auf der TO hat. Falls der BA trotzdem etwas beschlossen hat, sind m. E. all diese Beschlüsse hinfällig und es könnte große Probleme für den BRV hinsichtlich der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicheten geben.

Unter diesen Umständen wäre die 23. Auflage der 22. wohl vorzuziehen ;-)

W
wölfchen

26.07.2006 um 15:23 Uhr

Zu Deiner eigentlichen Frage: momentan habe ich auch noch nicht die neueste Auflage, weil wir jetzt nach den BR- Wahlen erst mal eine neue Literaturliste aufgestellt haben (vor allem für die neuen BR- Mitglieder) und diese erst nächste Woche beschließen werden. Natürlich ist es vorteilhaft, die neueste Kommentierung zu haben, weil sich die Rechtssprechung ja doch laufend ändert. Aber innerhalb eines Jahres passiert nicht auf allen Gebieten und zu allen Paragrafen sooo sehr viel, dass es unbedingt erforderlich ist, ganz ganz brandaktuell zu sein. Ganz gravierend war der Unterschied in dem Jahr, als das BetrVG novelliert wurde, die Wahlordnung verändert wurde, da war´s schon arg wichtig, die neue Fassung zu haben. Zusammenfassend würde ich meinen, dass eine Kommentierung, die älter als 2 Jahre ist, nicht so empfehlenswert ist.

K
Kölner

26.07.2006 um 18:41 Uhr

@Hirnixxl Wenn ein Betrieb aufgrund der BR-Arbeit und den damit verbundenen notwendigen Sachkosten droht, in den finanziellen Ruin zu treiben, dann hat die Firma ganz andere Probleme!

H
Hirnixxl

26.07.2006 um 19:18 Uhr

Kölner,

das ist ja das kuriose, der AG droht ja nicht damit, sondern der BRV und die Mehrheit im BR. Der Betrieb hat m.M. weniger Probleme zumal mit unserem Sozialplan mehr als 200 MA von 825 bis 2008 betroffen sind. Aus wirtschaftlichen Gründen war das unnötig. Der Sozialplan wurde noch vom letzten BR vereinbart. Mich wundert, dass keine Versuche unternommen wurden Schadensbegrenzung zu betreiben. "Mehr als 200 MA - das heißt: Grenze nach oben offen". Der AG hast den Sozialplan mit Verschwiegenheitspflicht belegt. Unser BRV und die besagt Mehrheit glauben das sogar. Die letzte Betriebsversammlung hat vor mehr als einem Jahr stattgefunden. Jetzt werden wir (unsere Liste) Verdi mit ins Boot nehmen.

Ich glaube, wir müssen uns mal mit dem § 23 beschäftigen müssen. Selbst wenn das den eigenen Stuhl kostet. Das wir dann evtl. zeitweise ohne BR sind macht eigentlich keinen Unterschied.

L
Lotte

26.07.2006 um 19:44 Uhr

Hinixxl, manchmal glaube ich kaum was ich lese

K
Kölner

26.07.2006 um 20:22 Uhr

Und eine ordentliche Schulung...

L
Lotte

26.07.2006 um 20:24 Uhr

Kölner,

könnte mit besagter Mehrheit schwierig werden....".

H
Hirnixxl

26.07.2006 um 21:16 Uhr

Lotte, Kölner,

Lt. unseren BRV geht nicht mehr als ein Seminar pro Jahr. Meine 2. Grundlagenschulung werde ich wohl per Gerichtsbeschluss durchsetzen müssen.

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