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Nachweis des Ablaufes (was alles gemacht wurde) der 8 Stunden Arbeit - Darf der AG das verlangen?

B
Betriebsdirektor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute !

Als Betriebsratmitglied bekommt man viele Fragen von Seitens der AN gestellt. Manschmal ist es nicht so einfach gleich eine richtige Antwort zu finden.So auch heute. In einer unseren Abteilung verlangt der Vorgesetzte vom AN ,genau aufzuschreiben was in den 8 Stunden Arbeitszeit wie und was auch immer er für Arbeiten durchführt. Darf der AG das verlangen ?

MfG Betriebsdirektor

6.77401

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

01.02.2008 um 14:54 Uhr

Das darf er verlangen.

Mitbestimmungsrecht besteht dann, wenn das Ganze EDv-mäßig erfasst werden soll (§ 87 (1) Nr.6), oder wenn ein uhrzeitfeiner Aufschrieb verlangt wird(§ 87 (1) Nr.1).

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