Erstellt am 01.02.2008 um 20:50 Uhr von Lotte
klinik,
eine BV zum Thema Versetzung? Was soll denn da drin stehen? Das BetrVG bietet hier meiner Meinung nach keine Möglichkeit, eine derartige BV zu entwefen.
Oder meinst Du § 95 BetrVG "Auswahlrichtlinien"?
Erstellt am 04.02.2008 um 21:06 Uhr von Claus
Auch wir (mittelständisches Unternehmen) wollen eine entsprechende BV erarbeiten. Zweck ist, für unseren Bertieb klar festzulegen, wann eine "Versetzung" eine Versetzung gem § 95 BetrVG ist. Auch unserem AG ist daran gelegen, um den häufigen Diskussionen darüber aus dem Wege zu gehen, ob ein anderer Arbeitsplatz eine Versetzung ist oder nicht. Wir wollen das ganz pragmatisch an den Arbeitsplätzen unserer Firma festmachen.
Die üblichen Kriterien, wie Entfernung, Entgeltänderung, Änderung der Arbeitszeit usw. sind für uns nicht ausreichend hilfreich. Vielleicht gibts ja irgendwo etws brauchbares. Claus
Erstellt am 04.02.2008 um 22:39 Uhr von Lotte
Claus,
man ist bei solchen BVs schnell am Randbereich des Gesetzmäßigen, da dann häufig keine Ausgestaltung, sondern eine Umgestaltung der Gesetze stattfindet.
Und im Zweifel entscheidet nicht eine BV sondern der Arbeitsrichter, ob es sich um eine Versetzung handelt oder nicht.
Dass Euer AG gerne eine BV dazu hätte, finde ich nur zu erklärbar.