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Vorsitzender verweigert Zusammenarbeit - Wie gehen wir weiter vor?

A
Asterix
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Betriebsratsvorsitzender hat auf Beschluß des BR Einblick in die Lohnlisten gehabt. Nun teilt er uns als siebenköpfigem BR mit, dass alles in Ordnung sei. Bis auf zwei Fälle gäbe es keine Beanstandung. Er sei vom Geschäftsführer zur Geheimhaltung verdonnert worden und verweigert uns aus diesem Grund weitere Information. Wie gehen wir weiter vor? MFG

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

31.01.2008 um 22:11 Uhr

@Asterix Abwählen!

W
w-j-l

31.01.2008 um 22:12 Uhr

An diese Verpflichtung zur Geheimhaltung muss er sich nicht halten, aber ihr werdet ihn kaum zwingen können.

Allerdings muss sich der BR bei der Einsicht auch nicht auf eine Person beschränken lassen. Bestimmt einen Ausschuss von z.B. 3 Personen, der die Einsichtnahme vornimmt.

K
Konrad

01.02.2008 um 08:35 Uhr

Arbeitsrechtlich gilt die Geheimhaltungspflicht so nicht innerhalb des BR!Aber in der Praxis gibt es schon sachliche Gründe nicht Alles und nicht jedem BR Details mitzuteilen. Es gibt Menschen die können mit Geheimhaltung nach Außen nicht umgehen, fühlen sich ungerecht behandelt sprich „Neiddebatte“.
Bei einem 7 Gremium wäre ein Auschuss "Personal" von vertrauenswürdigen 2-3 BR angebracht.

M
Mona-Lisa

01.02.2008 um 08:40 Uhr

@Konrad, "...Aber in der Praxis gibt es schon sachliche Gründe nicht Alles und nicht jedem BR Details mitzuteilen...."

Innerhalb des Gremium's Geheinmisse? :o)

B
Bonita

01.02.2008 um 13:19 Uhr

Rein rechttlich gibt es keine Geheimhaltung innerhalb des Gremiums. Bei der Einsicht in die Lohnlisten gibt es aber m.E. zu recht enge Grenzen, denn es gibt wenige Dinge mit denen man das Klima im Betrieb besser vergiften kann, als mit einer Gehalts/Neiddedatte. Und wenn es beim Gehalt Indiskretionen nach außen gibt, wäre das fatal. Die Frage ist, wie die Erfahrungen im Gremium sind. Wenn es im BR Leute gibt, die Probleme mit der Diskretion haben , dann besser nicht das ganze Gremium informieren.

Gibt es auch sonst Vorbehalte gegen den Vorsitzenden? Wenn er Euch die Beanstandungen mitteilt und Ihr dagegen etwas unternehmen könnt, müsste bei einem Vorsitzenden, der Vertrauen genießt, die Aussage reiche, dass alles ok ist. Wozu braucht Ihr Einzelheiten?

K
Kölner

01.02.2008 um 13:27 Uhr

@Asterix Ich bleibe dabei: Den BRV umgehend abwählen!

W
w-j-l

01.02.2008 um 15:59 Uhr

Vielleicht will ja auch der BRV gar nicht, dass jemand anders aus dem BR sieht, was u.a. er selbst bekommt.

In diesem Fall würde ich dem Kölner recht geben. Ansonsten versucht ihn zu überzeugen, dass er informieren muss.

Außerdem solltet ihr einen Beschluss fassen, dass bei geplanten Kontakten zur GL immer mindestens 2 BR-Mitglieder zu gehen haben.

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