Liebe Forum-TeilnehmerInnen,
ein Kollege aus dem Betriebsrat möchte nach jetzt 5 Jahren zügig das Unternehmen verlassen. In seinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Nach einem Blick in BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen", kamen wir zunächst zu dem Schluss, dass die Frist (wir haben keinen Tarifvertrag) 4 Wo zum Monatsende bzw. zum 15. sein müsste, die Vereinbarung im Arbeitsvertrag also zu nachteilig für den Kollegen ist. Aber mitnichten, nach Rechtsauskunft muss der Kollege (verhandeln geht natürlich immer) sich an die Frist halten. Warum gibt es den 622 dann eigentlich? Beziehungsweise, heisst das, das individuelle Fristen unbeschränkt vereinbart werden können?