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Kündigungsfristen - bei Eigenkündigung?

B
biberrat
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen

welche Kündigungsfristen sind bei Eigenkündigung durch den AN einzuhalten?

Die Im Arbeitsvertrag, im angewandten Tarifvertrag oder die im KschG?

Gruß

Biberrat

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

10.11.2006 um 10:23 Uhr

biberrat, nur zur Info am Rande: Kündigungsfristen findest Du nicht im KschG, sondern im BGB § 622.

Der § 622 besagt, dass im TV von den Fristen abgewichen werden darf, der AN aber keine längeren Fristen als der AG haben darf.

B
biberrat

10.11.2006 um 11:08 Uhr

Danke Lotte,

heisst also,kürzere Kündigungsfristen im Tarifvetrag entgegen den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag können arbeitnehmerseitig bei Eigenkündigung eingefordert werden.

Biberrat

L
Lotte

10.11.2006 um 11:21 Uhr

biberrat, da würde ich den TV mal ganz genau nach einer Öffnungsklausel untersuchen und klären wollen, ob für den betroffenen AN der TV gilt.

W
Werner

10.11.2006 um 11:22 Uhr

Nein, wenn beiderseitig gleichlange Fristen bestehen dei länger sind als im TV sind die des AV einzuhalten.

W
Werner

10.11.2006 um 11:32 Uhr

Natürlich hat Lotte recht. Nur wenn diesbezüglich eine Öffnungsklausel im TV ist

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