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Hat der BR ein MBR bei der Lohnerhöhung?

F
Foersterin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Bei unserer letzten BV erklärte uns der AG dass es mit einer Lohn- Tarifererhöhung grundsätzlich gut ausschaue. In unserem Privatunternehmen gibt es sowohl alte Verträge in Anlehnung an den BAT,sowie neuere Verträge wo nichts vom BAT oder TVÖD steht. 15 AN von 55 AN sind in der Gewerkschaft. Da ich neu gewählt wurde als Betriebsratsvorsitzender nun die folgende Frage: Haben wir als BTR Möglichkeiten in Verhandlung mit dem AG zu treten? ( hieße, wir verhandeln über die Höhe?)

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Community-Antworten (7)

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w-j-l

31.01.2008 um 22:14 Uhr

Nein, habt ihr nicht.

Verstehe ich richtig, dass ihr nicht tarifgebunden seid?

K
Kölner

31.01.2008 um 22:19 Uhr

@Försterin Wenn Ihr - vorausgesetzt ich wäre in Eurem Betrieb - über mein Gehalt verhandlen würdet, hättet Ihr ein Problem. Gerade bei tariflosen Betrieben möchte ich mich doch bestmöglich pekuniär darstellen und nicht auf eine Pseudovereinbarung berufen müssen, die meinem Egoismus schadet!

W
w-j-l

31.01.2008 um 22:23 Uhr

Kölner,

  • Tarifungebundenheit,
  • BV über Eingruppierung (BAT modifiziert)
  • BV über Vergütungsgrundsätze (110% von BAT/TVöD)

Da wäre dann auch Dein Egoismus gebunden.

Ich würde das als BR versuchen, wenn der AG zu massiver Ungleichbehandlung neigt.

L
Lotte

31.01.2008 um 22:34 Uhr

Foersterin, wie sieht es denn mit TV Verhandlungen durch die Gew. aus? Hat der AG schon mal Bereitschaft signalisiert? Da könntet Ihr dann als Gewerkschafter an der Verhandlung beteiligt sein.

Kölner, pecunia non olet ;-))

F
Foersterin

01.02.2008 um 15:29 Uhr

Danke für eure Antworten!

In unserem Betrieb gibt es einige wenige die noch einen alten Vertrag besitzen. Dort steht dann zB. in Anlehnung an den BAT, bei den neuen AN findet sich diese Klausel nicht mehr.

Vor ca 10 Jahren war ich einer der AN die gerichtlich ihre Ansprüche geltend gemacht hat.Damals hat man sich nicht an die betriebliche Übung der Tariferhöhung halten wollen. Wir haben gewonnen,und der Chef war sehr böse. Der alte BR hat dann im Laufe der Jahr dem AG mehr zugesprochen, so dass aus heutiger Sicht keine betriebliche Übung mehr zu erkennen ist.Wir habe seit ca 4 Jahren keine Erhöhung mehr gehabt. Verstehe ich deine Antwort (Lotte) richtig, dass nur durch eine TV Verhandlung eine Möglichkeit zum Verhandeln besteht?

Eine TV Verhandlung wurde bisher noch nicht angesprochen, da wir in der letzten Zeit so viele andere Angelegenheiten zu klären hatten. Wird aber bei der nächsten Sitzung, u. dann im Monatsgespräch angesprochen werden.

Es ist schon frustrierend, als neuer BR habe ich ständig das Gefühl überall auf Alarmstellung zu gehen. Vor allem wennn es wie bei uns so ist, dass man sich von dem alten BR selbst so verraten fühlt. ZÄHNEKNIRSCHEN...HEUL

W
w-j-l

01.02.2008 um 15:48 Uhr

Foersterin, soweit Du damit einen Vergütungstarifvertrag meinst, dann ist das so, wie Lotte es beschrieben hat.

Wenn Du meinen Beitrag liest, dann geht für den BR mittelbar schon etwas über die Vergütungsgrundsätz (bei fehlender Tarifgebundenheit).

Man kann als BR zwar nicht unmittelbar eine Vergütungsvereinbarung aushandeln, aber mittelbar über die Vereinbarung der Anwendung von Tarifverträgen schon.

L
Lotte

01.02.2008 um 19:16 Uhr

Foersterin, zu w-j-ls Auführungen empfiehlt es sich, den § 87 (1) Punkt 10 BetrVG samt Kommentierung zu lesen.

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