Erstellt am 31.01.2008 um 21:14 Uhr von w-j-l
Nein, habt ihr nicht.
Verstehe ich richtig, dass ihr nicht tarifgebunden seid?
Erstellt am 31.01.2008 um 21:19 Uhr von Kölner
@Försterin
Wenn Ihr - vorausgesetzt ich wäre in Eurem Betrieb - über mein Gehalt verhandlen würdet, hättet Ihr ein Problem. Gerade bei tariflosen Betrieben möchte ich mich doch bestmöglich pekuniär darstellen und nicht auf eine Pseudovereinbarung berufen müssen, die meinem Egoismus schadet!
Erstellt am 31.01.2008 um 21:23 Uhr von w-j-l
Kölner,
- Tarifungebundenheit,
- BV über Eingruppierung (BAT modifiziert)
- BV über Vergütungsgrundsätze (110% von BAT/TVöD)
Da wäre dann auch Dein Egoismus gebunden.
Ich würde das als BR versuchen, wenn der AG zu massiver Ungleichbehandlung neigt.
Erstellt am 31.01.2008 um 21:34 Uhr von Lotte
Foersterin,
wie sieht es denn mit TV Verhandlungen durch die Gew. aus? Hat der AG schon mal Bereitschaft signalisiert? Da könntet Ihr dann als Gewerkschafter an der Verhandlung beteiligt sein.
Kölner,
pecunia non olet ;-))
Erstellt am 01.02.2008 um 14:29 Uhr von Foersterin
Danke für eure Antworten!
In unserem Betrieb gibt es einige wenige die noch einen alten Vertrag besitzen. Dort steht dann zB. in Anlehnung an den BAT, bei den neuen AN findet sich diese Klausel nicht mehr.
Vor ca 10 Jahren war ich einer der AN die gerichtlich ihre Ansprüche geltend gemacht hat.Damals hat man sich nicht an die betriebliche Übung der Tariferhöhung halten wollen. Wir haben gewonnen,und der Chef war sehr böse.
Der alte BR hat dann im Laufe der Jahr dem AG mehr zugesprochen, so dass aus heutiger Sicht keine betriebliche Übung mehr zu erkennen ist.Wir habe seit ca 4 Jahren keine Erhöhung mehr gehabt.
Verstehe ich deine Antwort (Lotte) richtig, dass nur durch eine TV Verhandlung eine Möglichkeit zum Verhandeln besteht?
Eine TV Verhandlung wurde bisher noch nicht angesprochen, da wir in der letzten Zeit so viele andere Angelegenheiten zu klären hatten. Wird aber bei der nächsten Sitzung, u. dann im Monatsgespräch angesprochen werden.
Es ist schon frustrierend, als neuer BR habe ich ständig das Gefühl überall auf Alarmstellung zu gehen. Vor allem wennn es wie bei uns so ist, dass man sich von dem alten BR selbst so verraten fühlt. ZÄHNEKNIRSCHEN...HEUL
Erstellt am 01.02.2008 um 14:48 Uhr von w-j-l
Foersterin,
soweit Du damit einen Vergütungstarifvertrag meinst, dann ist das so, wie Lotte es beschrieben hat.
Wenn Du meinen Beitrag liest, dann geht für den BR mittelbar schon etwas über die Vergütungsgrundsätz (bei fehlender Tarifgebundenheit).
Man kann als BR zwar nicht unmittelbar eine Vergütungsvereinbarung aushandeln, aber mittelbar über die Vereinbarung der Anwendung von Tarifverträgen schon.
Erstellt am 01.02.2008 um 18:16 Uhr von Lotte
Foersterin,
zu w-j-ls Auführungen empfiehlt es sich, den § 87 (1) Punkt 10 BetrVG samt Kommentierung zu lesen.