Jubiläumsgeld - geht da auch die Betriebszugehörigkeit mit in die neue Firma?
Hallo, nach einer Übernahme nach 613a geht da auch die Betriebszugehörigkeit mit in die neue Firma? Wir haben einige Angestellte die in diesem Jahr Jubiläum haben und würden dann Jubiläumsgeld bekommen. Unser Chef meinte die Betriebszugehörigkeit würde wieder am Tag der Übernahme anfangen.
Community-Antworten (1)
31.01.2008 um 20:51 Uhr
Hallo, bei einem Betriebsübergang nach 613a bleibt alles beim Alten. all denen, die zum Zeitpunkt des Übergangs in der Firma beschäftigt waren. Will heissen: Die Betriebszugehörigkeit läuft weiter, das gleiche gilt für evtl. Firmenrenten, Betriebsvereinbarungen etc.
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