Erstellt am 31.01.2008 um 19:51 Uhr von Lovi
Hallo, bei einem Betriebsübergang nach 613a bleibt alles beim Alten.
all denen, die zum Zeitpunkt des Übergangs in der Firma beschäftigt waren.
Will heissen: Die Betriebszugehörigkeit läuft weiter, das gleiche gilt für evtl. Firmenrenten, Betriebsvereinbarungen etc.