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Gerichtstermin als Arbeitszeit

M
mitleidenschaft
Aug 2019 bearbeitet

Hallo, wir haben unsere Geschäftsleitung verklagt. An den Tag vom Gerichtstermin hatte ich, der vorsitzender, Urlaub. Ich habe mich bereit erklärt den Termin trotzdem wahr zunehmen. Ich habe meine Arbeitszeit eingereicht, nicht firmen Policy konform- aber egal.
Mein Arbeitgeber sagt das „Betriebsratsmitglieder sind während ihres Urlaubs von allen Amtspflichten suspendiert und zeitweilig verhindert i.S.v. § 25 BetrVG. Ich als Betriebsratsvorsitzende Opfer freiwillig mein Urlaub für die BR-Tätigkeit, wenn ich wahrende mein Urlaub „arbeite“. Der bewilligte Urlaub wird durch meine geplante Teilnahme an der Gerichtsverhandlung nämlich nicht unterbrochen. „ Was nun? Ich war namentlich eingeladen. Sie sagen ich hätte auch ein andres BRM senden können. Aber ich wollte nicht – die anderen sind nicht so sattelfest. Sie sagen dass auch immer ein Geschäftsführer eingeladen wird und stattdessen kommt der Personalleiter (auch ein Teil der Geschäftsleitung).

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Community-Antworten (10)

P
petermännchen

23.08.2019 um 12:14 Uhr

So richtig sattelfest bist du aber auch nicht....

C
Catweazle

23.08.2019 um 12:16 Uhr

Mir ist vollkommen unklar was du überhaupt wissen willst. Das du den Gerichtstermin nicht bezahlt bekommst ist in Ordnung.

S
seehas

23.08.2019 um 12:19 Uhr

Dein Arbeitgeber irrt! Wenn du Urlaub hast bist du mitnichten suspendiert. Auch im Urlaub kannst du alle Aufgaben als BR wahrnehmen wenn du das möchtest. Du kannst an BR Sitzungen teilnehmen, Mitarbeiter beraten etc. Wenn du das in deinem Urlaub nicht tun möchtest, dann greift § 25 BetrVG und ein Ersatzmitglied kommt zum Zug. Auf der anderen Seite hat dein Arbeitgeber recht. Das Amt als BR ist ein Ehrenamt. Wenn du es im Urlaub ausübst, entsteht kein Anspruch auf Vergütung. Das Gleiche gilt übrigens auch wenn du krank bist.

K
kratzbürste

23.08.2019 um 14:57 Uhr

Wenn du als Zeuge geladen bist, ist das immer noch mal anders zu sehen, als wenn du als Beobachter zum Gericht gegangen bist.

R
rtjum

23.08.2019 um 15:16 Uhr

also wenn ich zufällig Urlaub habe und in dieser Zeit für einen anderen Rechtsstreit eine Ladung erhalte, dann bekomme ich dafür auch kein Geld vom Gericht oder sowas, also wieso in diesem Fall?

M
Mauselinchen

25.08.2019 um 14:38 Uhr

Verdienstsausfall wird doch vom Gericht bezahlt, je nach dem wie man dort erscheint (Zeuge, Geschädigter etc.) mit Stundensätzen.... ? Ist das am Arbeitsgericht anders?

G
ganther

25.08.2019 um 23:03 Uhr

"Verdienstsausfall wird doch vom Gericht bezahlt, je nach dem wie man dort erscheint (Zeuge, Geschädigter etc.) mit Stundensätzen.... ? Ist das am Arbeitsgericht anders? "

Nö aber er ist hier ja als Parteivertreter zum Termin und da gibt es vom Gericht nichts. Auch nicht an anderen Gerichten

X
XYZ68

26.08.2019 um 10:26 Uhr

Egal wie, Er hat ja keinen Verdienstausfall. Er wird ja auch während seines Urlaubs entlohnt. Warum sollte er denn zweimal Geld bekommen? (Urlaub und Stunden)

Wenn ich im Urlaub BR-Arbeit erledige ist es mein Privatvergnügen, niemand ist unersetzbar. Wenn ich als BRV der Meinung bin, ich muss an dem Gerichtstermin teilnehmen und will die Stunden haben, dann muss ich meinen Urlaub unterbrechen.

U
UdoWoe

26.08.2019 um 10:31 Uhr

Ich würde gerne die Frage noch erweitern: Ich habe als freigestellter BR eine Arbeitsvertrag mit 32h, verteilt auf Mo,Di,Do und Fr. Wenn ich eure Antworten richtig interpretiere, würde das heißen, dass ich den Mittwoch nicht bezahlt bekomme wenn ich einen BR/GBR/KBR-Termin wahrnehme? Ist das so?

X
XYZ68

26.08.2019 um 12:16 Uhr

Das kann man so nicht vergleichen. Du wirst ja in deinem Urlaub auch vom Arbeitgeber bezahlt. Somit kannst du in deinem Urlaub keine zusätzlichen Stunden aufbauen. Wenn du einen zwingenden Termin an einem Mittwoch hast, dann würde ich versuchen die Stunden zu bekommen oder die Tageregelung zu ändern. Hier würde ich ggf. den Vergleich mit Schichtarbeitern und deren Regelung bei freien Tagen heranziehen.

Aber Urlaub ist nun einmal ein Verhinderungsgrund, frei eben nicht.

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