Als BR-Mitglied zu einem Beschlußverfahren gehen = gleich Arbeitszeit?
Hallo ihr BR-Profis,
wir haben morgen einen Gerichtstermin (Beschlußverfahren bzw. einstweilige Verf.) und gleichzeitig eine BA-Sitzung. Nun ist es so, dass unser Vorsitzender und sein Stellvertreter zu Gericht sind und somit nur meine Kollegin und ich zum BA übrigbleiben. Wir würden aber auch gerne mit zum Gericht. Die Frage ist nun, ob wir das als Arbeitszeit schreiben können? Wir erhoffen uns auf jeden Fall weitere Erkenntnisse für unsere BR-Tätigkeit durch den Gerichtstermin.
Welche Meinungen gibt es in diesem Forum dazu?
Community-Antworten (2)
14.11.2007 um 12:02 Uhr
@rotrunner, das werdet ihr wohl auf eure private Kappe nehmen müssen!
14.11.2007 um 12:38 Uhr
Mona-Lisa, das stimmt so abschließend nicht, wie Du das darstellst.
rotrunner, lies dazu mal im Däubler die RN 22 zum § 37 (2) BetrVG.
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