Erstellt am 31.01.2008 um 10:55 Uhr von Eule
Hallo Kleenhex,
selbstverständlich darf er wählen. Zum Zeitpunkt der Wahl ist er ein ganz normaler Arbeitnehmer der auf die Wählerliste gehört.
Gruß
Eule
Erstellt am 02.02.2008 um 10:19 Uhr von peanuts
Wenn diese Kollegen auch die Vorraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen, können sie auch für den BR kandidieren! Dass das im Fall von Eigenkündigungen keinen Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt Papier!