Sind die Ehefrauen der Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer und wahlberechtigt ?
In unserer GmbH (ca. 60 Arbeitnehmer) mit 2 Geschäftsführern, sind die beiden Ehefrauen ebenfalls langjährig beschäftigt.
Es stellt sich nun die Frage, ob beide auch wahlberechtigt sind.
Einserseits sagt § 5 II Nr. 5 BetrVG "Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht.....5. der Ehegatte, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben."

Andererseits gibt es dazu auch Urteile (siehe http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0700020090000195%20TABVGA), die diese Regelung verneinen: "Sie ist jedenfalls dann abzulehnen, wenn der Betrieb mehr als 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, die GmbH durch mehrere Geschäftsführer vertreten wird und der die persönliche Nähe vermittelnde Geschäftsführer nicht Anteilseigner ist."
In unserem Falle sind es 60 Arbeitnehmer, zwei GF und beide sind Anteilseigner.....aber wir können ja nicht diese Konstellation vorab richterlich klären lassen. Sollte man also im Zweifel beide Ehefrauen auf die Liste setzen ?
besten Dank!
Matwal