nachdem mir die Stichwortsuche nicht so richtig weiterhelfen konnte hier meine Frage.
Von derzeit 26 Wahlberechtigten sind 2 Kollegen gekündigt. Die Kündigungsvereinbarungen wurden terminiert auf 1.5.06 und 31.2.07 . Es handelt sich hierbei um Individuallösungen mit entsprechenden Abfindungszahlungen. - kein schwebendes Verfahren
Es gibt keine Streitpunkte. Die Kündigungen wurden akzeptiert und zugestimmt. Ende März soll gewählt werden. Es besteht kein Interesse seitens der 2 Kollegen, sich zur Wahl aufstellen zu lassen.
Darf ich davon ausgehen, das die 2 Kollegen wahlberechtigt sind?