Erstellt am 22.08.2019 um 20:49 Uhr von celestro
Es gibt auch Arbeitsplätze, bei denen es nicht zu vermeiden ist, wenn die Temperatur hoch ist (z.B. Hochofen). Also müssten mMn schon etwas mehr Infos gegeben werden, um zu wissen, ob man gegen die beiden anderen BRM vorgehen sollte.
Erstellt am 23.08.2019 um 01:21 Uhr von Catweazle
Gegen Betriebsratsmitglieder vorgehen, wegen deren Abstimmungsverhalten? Das halte ich für ausgeschlossen.
Erstellt am 23.08.2019 um 07:28 Uhr von seehas
Jedes BR Mitglied ist in seinen Entscheidungen frei. Es kann abstimmen wie es selbst es für richtig hält. Der BRV ist an die so gefassten Beschlüsse gebunden. Handelt er entgegen dem gefassten Beschluss begeht er eine Pflichtverletzung.
Wenn du das Verhalten deiner BR Kollegen unmöglich findest kannst du das vor den nächsten Wahl zum BR kommunizieren. Die Kollegen dürfen ja wissen, welcher BR wofür steht. Dann können sie die Vertreter wählen, die ihre Interessen vertreten.
Im Übrigen fände ich es nett, wenn du versuchen würdest deine Fragen mit ein paar Kommas, Punkten oder anderen Satzzeichen lesbar zu machen.
Erstellt am 23.08.2019 um 10:06 Uhr von Tulpe
Was du Tun kannst gegen BR Kollegen NICHTS. Aber für die Mitarbeiter, wende dich an die Berufsgenossenschaft. Die sollen doch mal die temperatuen abklären.
Erstellt am 23.08.2019 um 14:42 Uhr von Eisfee
Geh ich Recht in der Annahme, das ihr Metalle härtet ?
Du solltest du dich bei dem Amt erkundigen, was in deinem Bundesland für Arbeitsschutz zuständig ist. Glaube jetzt nicht das die ASR a3.5 bei Euch greift. Da euerer Arbeitsmaterial, ja auch mal locker bis zu 700 Grad erwärmt werden muss.
Erstellt am 23.08.2019 um 15:18 Uhr von Pjöööng
Nach der Überschrift härten die dort Inder...
Erstellt am 23.08.2019 um 15:22 Uhr von celestro
@Levent
Hast Du denn die Verordnung bis zum Ende gelesen und verstanden?
"(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne
- technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
- persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),
wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet."
Es ist also keinesfalls so, das Temperaturen von über 35°C nicht vorkommen dürfen etc. ... nur müssen die AN dann entsprechend geschützt werden, oder sich ausreichend zwischendurch abkühlen können.