W.A.F. LogoSeminare

Nachtdienst

R
Rafael
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Chefarzt einer Examinierten Krankenschwester die eine Arbeitsvertrag für drei Schichten besitzt den Nachtdienst verweigern weil sie sich weigert Flexülen zu legen was sie inder Ausbildung garnicht gelernt hat. Und des weiteren dürfen Ungelernte Nachtdienst machen obwohl die keine Flexülen legen dürfen und es auch nicht brauchen.

1.03203

Community-Antworten (3)

W
wölfchen

04.07.2011 um 01:07 Uhr

. . . seit wann macht denn ein Chefarzt den Dienstplan? Und wäre es nicht ganz einfach, die Kollegin darin zu unterweisen?

R
Rafael

04.07.2011 um 05:38 Uhr

Der Chefarzt schreibt nicht den Dienstplan aber er hat dieses angewiesen , und es gibt eben Schwestern die es sich nicht trauen ist ja ihr gutes recht ,haben sie ja auch nicht gelernt . Aber sie haben ja einen Arbeitsvertrag über drei Schichten wo sie an ihrer Berufsausübung behindert werden.

W
wölfchen

04.07.2011 um 10:30 Uhr

. . . man könnte dieser Kollegin nahelegen, eine Beschwerde nach § 75 BetrVG an den BR zu richten. Dieser berät über die Berechtigung der Beschwerde und wendet sich zwecks Abhilfe an die Geschäftsleitung. Bei Nichteinigung über die Berechtigung der Beschwerde zwischen GL und BR ist dann die Einigungsstelle vorgesehen . . .

Ihre Antwort