Erstellt am 22.08.2019 um 19:45 Uhr von Pickel
So wie geschildert geht es ganz normal weiter. Der AN kann wie vom AG gewünscht arbeiten.
Erstellt am 22.08.2019 um 20:47 Uhr von celestro
@ Pickel
Hä?
@ Kiba
Kam die Einstellungsanhörung jetzt zu spät oder nicht? Denn wie könnt Ihr nicht zugestimmt haben, wenn die Anhörung zu spät kam?
Erstellt am 23.08.2019 um 04:05 Uhr von BRHamburg
@ Celestro Vieleicht haben sie die Anhörung überhaupt nicht besprochen.
Erstellt am 23.08.2019 um 07:22 Uhr von seeehas
Wenn der BR nicht innerhalb einer Woche widerspricht gilt die Einstellung als genehmigt (§99 (3) BetrVG). Ihr müsst nicht zustimmen, wenn ihr nicht rechtzeitig reagiert genügt das dem AG völlig.
Wenn fristgerecht widersprochen wurde zieht §101 BetrVG, der BR muss vor's Arbeitsgericht wenn er seine Rechte durchsetzen will. Es sei denn, der AG lenkt ein und macht die Einstellung rückgängig.