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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung ohne Mitbestimmung des BR

K
Kiba
Aug 2019 bearbeitet

Einstellung ist bereits erfolgt Mitbest.zu spät für die letzte BR Sitzung eingereicht.Der Einstellung wurde nicht zugestimmt. Wie geht es jetzt weiter.welcher Paragraf wird jetzt gezogen?

31404

Community-Antworten (4)

P
Pickel

22.08.2019 um 21:45 Uhr

So wie geschildert geht es ganz normal weiter. Der AN kann wie vom AG gewünscht arbeiten.

C
celestro

22.08.2019 um 22:47 Uhr

@ Pickel

Hä?

@ Kiba

Kam die Einstellungsanhörung jetzt zu spät oder nicht? Denn wie könnt Ihr nicht zugestimmt haben, wenn die Anhörung zu spät kam?

B
BRHamburg

23.08.2019 um 06:05 Uhr

@ Celestro Vieleicht haben sie die Anhörung überhaupt nicht besprochen.

S
seeehas

23.08.2019 um 09:22 Uhr

Wenn der BR nicht innerhalb einer Woche widerspricht gilt die Einstellung als genehmigt (§99 (3) BetrVG). Ihr müsst nicht zustimmen, wenn ihr nicht rechtzeitig reagiert genügt das dem AG völlig. Wenn fristgerecht widersprochen wurde zieht §101 BetrVG, der BR muss vor's Arbeitsgericht wenn er seine Rechte durchsetzen will. Es sei denn, der AG lenkt ein und macht die Einstellung rückgängig.

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