Einstellung ohne Mitbestimmung des BR
Einstellung ist bereits erfolgt Mitbest.zu spät für die letzte BR Sitzung eingereicht.Der Einstellung wurde nicht zugestimmt. Wie geht es jetzt weiter.welcher Paragraf wird jetzt gezogen?
Community-Antworten (4)
22.08.2019 um 21:45 Uhr
So wie geschildert geht es ganz normal weiter. Der AN kann wie vom AG gewünscht arbeiten.
22.08.2019 um 22:47 Uhr
@ Pickel
Hä?
@ Kiba
Kam die Einstellungsanhörung jetzt zu spät oder nicht? Denn wie könnt Ihr nicht zugestimmt haben, wenn die Anhörung zu spät kam?
23.08.2019 um 06:05 Uhr
@ Celestro Vieleicht haben sie die Anhörung überhaupt nicht besprochen.
23.08.2019 um 09:22 Uhr
Wenn der BR nicht innerhalb einer Woche widerspricht gilt die Einstellung als genehmigt (§99 (3) BetrVG). Ihr müsst nicht zustimmen, wenn ihr nicht rechtzeitig reagiert genügt das dem AG völlig. Wenn fristgerecht widersprochen wurde zieht §101 BetrVG, der BR muss vor's Arbeitsgericht wenn er seine Rechte durchsetzen will. Es sei denn, der AG lenkt ein und macht die Einstellung rückgängig.
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