Schulungen für Betriebsräte - stehen den BRM 4 Wochen oder mehr dafür zu?
Ich bin zum ersten Mal in den Betriebsrat gewählt worden. Laut Betriebsverfassungsgesetz stehen mir deshalb 4 Wochen Schulungsmaßnahme zu. Für mich stellt sich nun die Frage in welchem Zeitraum diese durchzuführen sind. Gibt es hier irgend welche Reklementierungen auf eine Schulung pro Jahr oder ähnliches?
Um die Arbeit des Betriebsrats richtig durchführen zu können sollte man diese Schulungen meines Erachtens so schnell wie möglich machen. Gibt es dazu Rechtssprechungen?
Mein Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband, muß ich die Schulungen in diesem Verband besuchen oder kann ich auch andere Anbieter wählen?
Community-Antworten (2)
30.01.2008 um 15:55 Uhr
@Zauberer von Oz, was du meinst, ist der zusätzliche Bildungsurlaub, der dir zusteht. Im § 37.7 BetrVG kannst du genau nachlesen, wie das funktioniert.
Als Betriebsrat nimmst du deinen Schulungen nach § 37.6 BetrVG wahr. Und die unterliegen mal grundsätzlich gesagt keinem Limit!
Die Schulungen musst du nicht beim Arbeitgeberverband machen, wird aber gerne so "verkauft"! .......warum wohl...... ;-)) Es gibt genügend andere Anbieter! Besprecht im Gremium, dass du schleunigst ein Seminar über das BetrVG machst, beschliesst den Seminarbesuch, die Info (keine Anfrage um Genehmigung!) an den AG und los geht's!
30.01.2008 um 16:01 Uhr
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl!
Woher hast Du das mit den 4 Wochen?
Schulungen für BR-Mitglieder nach § 37 Abs. BetrVG, die für die BR-Arbeit erforderlich sind, sind an keinerlei Fristen, Anbieter oder sonstiges gebunden. Es ist auch völlig unerheblich, ob der AG im Verband organisiert ist oder nicht.
Das BR-Gremium beschliesst die Schulungsteilnahme eines oder mehrerer seiner Mitglieder und teilt dies dem Arbeitgeber mit. Der AG darf dann die Rechnung bezahlen.
Welche und wieviele Schulungen jedes Mitglied pro Jahr besucht, entscheidet ganz allein das BR-Gremium. Betriebliche Erfordernisse sollten allerdings berücksichtigt werden.
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