Erstellt am 30.01.2008 um 14:55 Uhr von Mona-Lisa
@Zauberer von Oz,
was du meinst, ist der zusätzliche Bildungsurlaub, der dir zusteht. Im § 37.7 BetrVG kannst du genau nachlesen, wie das funktioniert.
Als Betriebsrat nimmst du deinen Schulungen nach § 37.6 BetrVG wahr. Und die unterliegen mal grundsätzlich gesagt keinem Limit!
Die Schulungen musst du nicht beim Arbeitgeberverband machen, wird aber gerne so "verkauft"! .......warum wohl...... ;-))
Es gibt genügend andere Anbieter!
Besprecht im Gremium, dass du schleunigst ein Seminar über das BetrVG machst, beschliesst den Seminarbesuch, die Info (keine Anfrage um Genehmigung!) an den AG und los geht's!
Erstellt am 30.01.2008 um 15:01 Uhr von Sternburg
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl!
Woher hast Du das mit den 4 Wochen?
Schulungen für BR-Mitglieder nach § 37 Abs. BetrVG, die für die BR-Arbeit erforderlich sind, sind an keinerlei Fristen, Anbieter oder sonstiges gebunden. Es ist auch völlig unerheblich, ob der AG im Verband organisiert ist oder nicht.
Das BR-Gremium beschliesst die Schulungsteilnahme eines oder mehrerer seiner Mitglieder und teilt dies dem Arbeitgeber mit. Der AG darf dann die Rechnung bezahlen.
Welche und wieviele Schulungen jedes Mitglied pro Jahr besucht, entscheidet ganz allein das BR-Gremium. Betriebliche Erfordernisse sollten allerdings berücksichtigt werden.