Ich bin zum ersten Mal in den Betriebsrat gewählt worden. Laut Betriebsverfassungsgesetz stehen mir deshalb 4 Wochen Schulungsmaßnahme zu. Für mich stellt sich nun die Frage in welchem Zeitraum diese durchzuführen sind. Gibt es hier irgend welche Reklementierungen auf eine Schulung pro Jahr oder ähnliches?

Um die Arbeit des Betriebsrats richtig durchführen zu können sollte man diese Schulungen meines Erachtens so schnell wie möglich machen. Gibt es dazu Rechtssprechungen?

Mein Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband, muß ich die Schulungen in diesem Verband besuchen oder kann ich auch andere Anbieter wählen?