unwirksame Kündigung
Hallo, ich habe eine frage: und zwar ist ja eine Kündigung per E-Mail, Fax oder gar SMS ist unwirksam, gilt das dann auch wenn eine Kündigung per E-Mail zur Betriebsratsanhörung an der Betriebsrat zugesendet wird?
Community-Antworten (3)
22.08.2019 um 14:31 Uhr
Der BR kann sogar mündlich angehört werden. Es gibt keine Formvorschrift.
22.08.2019 um 14:50 Uhr
der BR bekommt nicht die Kündigung, sondern nur eine Anhörung dazu. Die Kündigung erhält im Normalfall der entsprechende Arbeitnehmer nach Ablauf der Wochenfrist, die der BR hatte, um sich zu äußern.
22.08.2019 um 21:22 Uhr
E-Mail ist doch gut. Im Zweifel muss der AG belegen, dass die Frist ordnungsgemäß eingehalten wurde.
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