Erstellt am 22.08.2019 um 12:31 Uhr von Catweazle
Der BR kann sogar mündlich angehört werden. Es gibt keine Formvorschrift.
Erstellt am 22.08.2019 um 12:50 Uhr von celestro
der BR bekommt nicht die Kündigung, sondern nur eine Anhörung dazu. Die Kündigung erhält im Normalfall der entsprechende Arbeitnehmer nach Ablauf der Wochenfrist, die der BR hatte, um sich zu äußern.
Erstellt am 22.08.2019 um 19:22 Uhr von Kratzbürste
E-Mail ist doch gut. Im Zweifel muss der AG belegen, dass die Frist ordnungsgemäß eingehalten wurde.