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BR-Arbeit informieren - muß der Betriebsrat, dem ARBEITGEBER die Begründung Schriftlich mitteilen, wenn man durch seine Betriebsrattätigkeit von seiner Vertragsarbeit fern bleibt?

G
gerecht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Freude und Kolegen,meine Frage:Muß der Betriebsrat, dem ARBEITGEBER die Begründung Schriftlich mitteilen, wenn man durch seine Betriebsrattätigkeit von seiner Vertragsarbeit fern bleibt? Reicht es aus Ihm mitzuteilen,das man aus Gründen seiner Betriebsratsarbeit seine Vertragsarbeit später antritt? Grund ist, ich wurde von einem AN gebeten Ihn zum Arbeitgericht zu Begleiten. Es handelt sich hier um eine Unwirksame Kündigung. In der Kündigung wird Behauptet ,das der Betriebsrat diese zugestimmt hat. Dem ist nicht so.Der Betriebsrat wurde nie gehört.

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Community-Antworten (5)

M
matze83

16.09.2006 um 11:18 Uhr

Hi Gerecht

also zur 1. Frage: Es genügt wenn man dem direkten Vorgesetzten mündlich mitteilt, dass man nun BR Tätigkeit nachgeht. Wenn man es weis, kann man es weis, kann man ihm auch die ungefähre dauer mitteilen. Den AG zuu informieren ist nicht Pflicht, der vorgesetzte genügt

Allerdings ist die Begleiung eines Arbeitnehmers zum Arbeitsgericht keine BR - Tätigkeit!

MFG

W
Waschbär

16.09.2006 um 11:32 Uhr

@ gerecht,

Bei uns ist es üblich das wir d. Ag schriftlich*, informieren ,das einer vom BR tätig war ( Zeitlich ).

Der direckte VG bekommt es "Mündlich"

  • das heißt das dem AG vor liegt das ein BR , seine Arbeitstelle verlassen hat , er bekommt aber nur d. Zeitrahmen nichts zur tätigtkeit. P.S ist wohl wegen der Versicherung oder dem Nachweis zur Anforderung von Zeitarbeit. Wie gesagt ist so üblich bei uns und wird seit ca 10 jahren gelebt.
M
Mona-Lisa

16.09.2006 um 12:40 Uhr

@Gerecht, Thema abmelden und wieder anmelden eines BR-Mitglied`s beim Verlassen des Arbeitplatzes.

Guckst du mal im § 37 ab Rd. 49 BetrVG Fitting. Da kannst du dich richtig reinknien, und bist hinterher garantiert schlauer!

Ein AN hat dich gebeten, ihn zum ArbG zu begleiten? Löblich von dir, dass du ihm moralische Unterstützung anbietest. Mehr wird da wohl nicht drin sein, solange du nicht selbst (Zeuge) vorgeladen bist, wirst du das auf deine persönliche Zeit (Urlaub etc.) nehmen müssen.

G
gerecht

17.09.2006 um 10:15 Uhr

Danke euch für eure Kommentare,sie waren sehr hilfreich. Dann werde ich mir die stunden freinehmen,um ihn so wie Mona-Lisa sagt,ihn moralisch zu Unterstützen. Mona-Lisa,dann werde ich mich mal schlau machen(§37 ab Rd 49 BetrVG Fitting). Einen schönen Sonntag noch,Mona-Lisa!

M
Mona-Lisa

17.09.2006 um 11:46 Uhr

@Gerecht, gleichfalls! :-))

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