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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geringfügig beschäftigte Kollegin als BR - was ist hinsichtlich Sozialabgaben zu beachten?

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, nach längerer krankheit muß ich denn auch gleich mal ne frage absetzen. wir haben eine Kollegin die gerinfügig beschäftigt und nun betriebsrätin ist, also auch keine sozailabgaben leisten muß. sie fährt nächsten monat auf schulung und hat dann zusätzlich anfahrt und noch drei sitzungen auf ihrem zeitkonto. damit würde sie über ihre stundenbegrenzung kommen und normalerweise sozialabgaben zahlen müßen. was für eine regelung trifft hier?

danke schon mal und bis denne :)

packer

2.50503

Community-Antworten (3)

W
w-j-l

24.04.2006 um 18:38 Uhr

Für die Zeit, die sie über ihre regelmäßige Arbeitszeit hinaus für den Betriebsrat einsetzt, kann sie Zeitausgleich beanspruchen.

RI
Ramses II

24.04.2006 um 22:26 Uhr

Da muß man sich natürlich schon fragen wie diese Kollegin überhaupt sinnvoll Betriebsratsarbeit machen will.

Durch Zeitausgleich fällt diese Kollegin nach jeder Sitzung (incl. Vorbereitung, die ist ja auch notwendig) ja für eine komplette Woche aus, nach einer Schulung gar für weitere vier Wochen. Wann will diese Kollegin eigentlich Betriebsratsarbeit machen?

P
packer

26.04.2006 um 18:22 Uhr

@ ramses

die kollegin hat aber schon sehr viel produktives geleistet, in dem sie ihren bereich mit den dort vorliegenden problemen eingebracht hat. sie ist sozusagen an der basis. die sog. 400 € kräfte haben dadurch auch imagetechnisch und egomäßig eine aufwertung erfahren, da sie aus ihrer mitte eine vertretung haben. alles hat seine zwei seiten, und das mit der zeit ist ein problem, da stimme ich dir völlig zu. wir sind da auch unerfahren und müßen sehen, wie sich das jetzt darstellt und umsetzen lässt...

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