Hallo liebe Leute,

ich hätte da ein Problem, welches ich rechtlich korrekt lösen möchte. Dafür brauche ich Eure Hilfe.

Also ich bin Vorsitzende der JAV in einer Stadtverwaltung in BaWü (also gilt PVG für BaWü) und nach weniger als einem Jahr Amtszeit möchte ich mein Amt aus persönlichen Gründen niederlegen. Auf welchen § im PVG kann ich verweisen und bestehen bei der Niederlegung irgendwelche Fristen? Wer muss außer der JAV , GesamtJAV, Personalrat und GesamtPR (ist eine große Stadverwaltung, jedes Amt hat eigenen PR und eigene JAV) informiert werden? Kann mir meine "Kündigung" abgelehnt werden? Wer entscheidet das ?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, zumindest mit einem Link zur passenden Web-Seiten.

LG

Alyssa