Niederlegung des Amts vor dem Ablauf der JAV - Amtszeit - was dann?
Hallo liebe Leute,
ich hätte da ein Problem, welches ich rechtlich korrekt lösen möchte. Dafür brauche ich Eure Hilfe.
Also ich bin Vorsitzende der JAV in einer Stadtverwaltung in BaWü (also gilt PVG für BaWü) und nach weniger als einem Jahr Amtszeit möchte ich mein Amt aus persönlichen Gründen niederlegen. Auf welchen § im PVG kann ich verweisen und bestehen bei der Niederlegung irgendwelche Fristen? Wer muss außer der JAV , GesamtJAV, Personalrat und GesamtPR (ist eine große Stadverwaltung, jedes Amt hat eigenen PR und eigene JAV) informiert werden? Kann mir meine "Kündigung" abgelehnt werden? Wer entscheidet das ?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, zumindest mit einem Link zur passenden Web-Seiten.
LG
Alyssa
Community-Antworten (3)
09.05.2006 um 19:28 Uhr
Hier ist das Forum für Betriebsräte. Personalräte sind hier kaum zu finden. Glaube nicht, dass Dir hier jemand weiterhelfen kann. Du solltest die Frage in einem Forum für PV erneut stellen.
09.05.2006 um 19:32 Uhr
@Kai Rede für Dich, nicht unbedingt für den Rest dieses Forums. Einige Kollegen kommen nämlich aus einer PV und sind in einen BR gewechselt.
@Alyssa Es gibt auch im LPVG keinen Prüfer für die "Kündigung" einer JAV im PR. Also: Nur Mut! Ein ordentlicher Rücktritt ist besser als ein lange verzögertes Ende!
10.05.2006 um 16:02 Uhr
Ich danke allen die geantwortet haben und werde dann zurücktretten.
Lieben Gruß
Alyssa
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