Zusammenfassung von Leiharbeit-Anhörungen
Hallo - wir haben öfters Anhörungen für Leiharbeitnehmer die alle zum gleichen Zeitpunkt eingesetzt werden sollen und auch alle für die gleiche Abteilung am gleichen Standort. Muss man wirklich jeden Leiharbeitnehmer in der Sitzung einzeln anhören und einzeln abstimmen oder kann man diese in eine Abstimmung zusammenfassen, da ja bis auf die Namen alles gleich ist. Wichtig hierbei ist natürlich, dass die Methodik rechtskonform ist. Es würde sehr viel Zeit sparen. Bei uns sind aber manche Mitglieder im BR der Meinung wir müssen jeden einzelnen abstimmen. Bitte hier um Hilfe.
Community-Antworten (12)
22.08.2019 um 12:42 Uhr
Es spricht nichts gegen eine Zusammenfassung. DAbei muss auch nicht alles gleich sein. Nur weil 150 Ma eingestellt warden muss man nicht 150 mal abstimmen.
Liste durchschauen - besprechen bei wem es vielleicht Unstimmigkeiten gibt. klären und dann abstimmen - fertig.
22.08.2019 um 12:46 Uhr
Vielen Dank, aber diese BR-Mitglieder sind "Paragraphen Futzis"! :-)) Kannst Du mir sagen wo das steht, dass man das darf bzw. in welchem Paragraphen es steht dass dies möglich ist. Ansonsten kann ich das nie durchsetzen.
22.08.2019 um 12:47 Uhr
Der AG braucht eure Zustimmung ja gar nicht (§99 (3) BetrVG): wenn ihr nicht innerhalb einer Woche nach Zugang des Antrags des AG widersprecht gilt die Zustimmung als erteilt. Nur bei einem Widerspruch ist es also wichtig alles sauber durchzuführen. Hier würde ich darauf achten jeden einzeln abzustimmen und zu begründen.
22.08.2019 um 13:00 Uhr
Das heißt Ihr sprecht solche Leiharbeitnehmer-Anhörungen (z.B. 50 Stück) in der Sitzung durch und macht dann eine offizielle Abstimmung. Wenn 1 Abstimmung für alle 50 Stück
a) eine Zustimmung bekommt, dann lasst ihr die Frist verstreichen und diese sind zugestimmt. Unser Arbeitgeber möchte aber trotzdem eine Rückmeldung auch von der Zustimmung. Kann man dann eine Rückmeldung mit Zustimmung an den AG formulieren obwohl man nicht jeden einzelnen abgestimmt hat?
b) eine Ablehnung bekommt, stimmt Ihr jeden einzelnen ab
22.08.2019 um 13:26 Uhr
wie seehas bereits geschrieben hat, egal was ihr tut oder nicht tut, dem Antrag des Arbeitgebers wird entsprochen solange ihr euch nicht dagegen auflehnt. Nur dann ist gesetzeskonformes Handeln notwendig (diesen möglichen Mitarbeiter einzeln "verhandeln" etc.).
22.08.2019 um 13:38 Uhr
"Unser Arbeitgeber möchte aber trotzdem eine Rückmeldung auch von der Zustimmung. Kann man dann eine Rückmeldung mit Zustimmung an den AG formulieren obwohl man nicht jeden einzelnen abgestimmt hat?"
Wenn Ihr einmal für 50 Personen abstimmt und da eine Zustimmung heraus kommt, dann kann man das natürlich machen.
22.08.2019 um 14:04 Uhr
Dann sollen die "Paragraphen Futzis" odch sagen wo das steht das es nicht erlaubt ist.
Wie schon beschrieben:
- AG schickt 150 Anhörungen (in Form iener Excel Tabelle) alle nötigen Angabe sind da drin
- BR geht die Liste in der Sitzung durch
- Problem bei Nr. 27: Herr Müller - Ausdiskutieren Mehrheit möchte zustimmung verweigern
- Beschlußfassung.. Zustimmung zu Nr. 1 - 26 und 28 - 150 in einer Abstimmung - erl.
- Beschlußfassung Nr. 26 Herr Müller Widerspruch + Gründe aufführen
So und nu sollen deine "Paragraphen Futzis"! mal sagen, wo es den steht dass das nicht gehen soll.
22.08.2019 um 14:07 Uhr
OMG! Warum denn so kompliziert? Man kann auch Ablehnungen "en bloc" beschließen!
Deshalb: Einzelmaßnahmen vorstellen. Hierbei können gleichartige miteinander zusammenhängende Maßnahmen zusammengefasst werden. Aussprache Frage: Jemand dagegen dass wir en bloc abstimmen? Abstimmung(en).
Und wenn es bei einem der 150 eine Besonderheit gibt, dann macht man zwei Abstimmungsrunden: Einmal für die 149 und einmal für den einen.
Und wenn 150 Maßnahmen vorliegen und der Arbeitgeber die Genehmigung des Verleihers nicht vorlegen kann, dann fasst man EINEN Beschluss, nicht zuzustimmen.
Und dem Arbeitgeber teilt man mit "Der BR hat in seiner heutigen Sitzung folgenden personellen Einzelmaßnahmen zugestimmt: ..."
22.08.2019 um 14:13 Uhr
Nur bei einem Widerspruch ist es also wichtig alles sauber durchzuführen. Hier würde ich darauf achten jeden einzeln abzustimmen und zu begründen.
Guter Tip aber wo steht das im BetrVG, dass man hier einzeln abstimmen muß?
22.08.2019 um 14:22 Uhr
@Pjööööög Was ist wenn von 21 BR-Mitgliedern einer dagegen ist on bloc abzustimmen? Reicht zur on bloc Abstimmung eine einfache Mehrheit?
Sorry für die blöden Fragen. Ihr müßt Euch echt denken, was ist das für ein Haufen :-) Da habt Ihr recht - könnt Euch nicht vorstellen was bei uns im BR abgeht!!! Hier drohen BR-Mitglieder andere BR-Mitglieder zu verklagen, wenn Sie nicht rechtskonform handeln!!!
22.08.2019 um 14:41 Uhr
En bloc abstimmen geht natürlich nur wenn ALLE damit einverstanden sind. Die Konsequenz ist ja, dass jedes BRM entweder nur allen Anträgen zustimmen kann, oder alle ablehnen kann. Wenn jemand bei einzelnen Vorgängen anders abstimmen will als bei den anderen wird er die gemeinsame Abstimmung darüber ablehnen. Und diese Möglichkeit muss jedes BRM haben.
"Hier drohen BR-Mitglieder andere BR-Mitglieder zu verklagen, wenn Sie nicht rechtskonform handeln!!!"
Machen lassen! Immer machen lassen! Jeder blamiert sich so gut er kann.
22.08.2019 um 14:55 Uhr
"Guter Tip aber wo steht das im BetrVG, dass man hier einzeln abstimmen muß?"
Steht da nicht .... ist nur einfache Logik. Wobei man fairerweise sagen muß, dass es grundsätzlich auch ginge, 145 mal zuzustimmen und 5 mal "dagegen zu sein" ... selbst in einer Abstimmung.
Nur würde das entsprechende Anforderungen an die Beschlussfassung stellen und daher macht es weitaus mehr Sinn, da 2 (oder mehr) Abstimmungen draus zu machen.
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