Internet-Aktivitäten
Hallo zusammen!
In unserer Firma ist die private Nutzung des Internets (eingeschränkt) gestattet. Kann man irgendwie feststellen, ob ein Admin prüft oder geprüft hat, welche Seiten in welchem Umfang von den Kolleginnen und Kollegen aufgerufen wurden? Wird so eine Prüfung irgendwie geloggt?
Leider sind wir im BR hinsichtlich IT Kenntnissen schlecht aufgestellt...
Community-Antworten (3)
21.08.2019 um 18:01 Uhr
Da würde ich doch den Kollegen ADMIN fragen, ob er das schon mal gemacht hat, ob das möglich ist (bestimmt schätz ich mal) und ob er vom Ag schonmal dazu aufgefordert wurde.
21.08.2019 um 18:14 Uhr
Ansonsten IT-Sachverständigen hinzuziehen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
22.08.2019 um 10:57 Uhr
Heutzutage ist so ziemlich alles nachvollziehbar, was am Computer stattfindet. Ich rate euch, mit dem AG klare Regeln aufzustellen, wann und unter welchen Voraussetzungen solche Prüfungen/ Auswertungen erfolgen dürfen. Wir haben das in unserer BV zum Thema "Mediennutzung/ Digitalisierung" integriert. hier haben wir auch Themen wie
- private OnlineNutzung am Arbeitsplatz
- private Nutzung Diensthandy / private Handys an der Arbeitsstelle
- soziale Medien .....
geregelt.
Rate euch aber dazu, euch hier fachl. Unterstützung zu suchen, das Thema ist sehr weitläufig.
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