Erstellt am 21.08.2019 um 16:01 Uhr von Kjarrigan
Da würde ich doch den Kollegen ADMIN fragen, ob er das schon mal gemacht hat, ob das möglich ist (bestimmt schätz ich mal) und ob er vom Ag schonmal dazu aufgefordert wurde.
Erstellt am 21.08.2019 um 16:14 Uhr von Kratzbürste
Ansonsten IT-Sachverständigen hinzuziehen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Erstellt am 22.08.2019 um 08:57 Uhr von stehipp
Heutzutage ist so ziemlich alles nachvollziehbar, was am Computer stattfindet.
Ich rate euch, mit dem AG klare Regeln aufzustellen, wann und unter welchen Voraussetzungen solche Prüfungen/ Auswertungen erfolgen dürfen.
Wir haben das in unserer BV zum Thema "Mediennutzung/ Digitalisierung" integriert. hier haben wir auch Themen wie
- private OnlineNutzung am Arbeitsplatz
- private Nutzung Diensthandy / private Handys an der Arbeitsstelle
- soziale Medien .....
geregelt.
Rate euch aber dazu, euch hier fachl. Unterstützung zu suchen, das Thema ist sehr weitläufig.