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Gültigkeit BV's bei Betriebsteilung?

K
katie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns wurde vor 2 Jahren aus einer GmbH 2 gemacht. So weit so gut. Die geltenden Betriebsvereinbarungen wurden übernommen, wobei dies auch nicht immer von unserer GL bestätigt wird. Hier wird immer auf die 12 monatige Übergangsfrist hingewiesen. Diese ist auch in die damaliegen Anschreiben an die MA erwähnt. Jetzt die Frage: gelten diese Betriebsvereinbarung heute auch für neue MA in dem 2. Unternehmen? Vielen Dank für eure Infos.

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Community-Antworten (4)

P
paula

29.01.2008 um 23:12 Uhr

Handelte es sich dabei um einen Übergang nach § 613a BGB? Gibt es in dem neuen Betrieb einen Betriebsrat? Unterliegen beide Betriebe einem TV?

DAH
Der alte Heini

29.01.2008 um 23:25 Uhr

Auch wenn aus einer GmbH zwei gemacht werden, kann es sich doch weiter um einen einheitlichen Betrieb handeln. Gibt es den weiter eine einheitliche Leitung, eine gemeinsame Personalabteilung/leitung, werden Betriebsmittel gemeinsam genutzt ?

K
katie

30.01.2008 um 09:37 Uhr

Hallo zusammen, erst mal Danke für die Antworten. Ich war nicht genau genug. Sorry. Es handelt sich nun um 2 GmbHs mit je einer GF, je einem BR. Ja, wird sind im Chemietarif und Übergang nach § 613. Danke für eine Info, ob die alten BVs für alle noch gelten. Gruß Katie

A
Angi1

01.02.2008 um 10:38 Uhr

Hallo Katie,

die geltenden BV werden bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB Bestandteil des Arbeitsvertrages und können nicht vor Ablauf eines Jahres zum Nachteil geändert werden. Solange sie ihre Gültigkeit haben und nicht durch neue BV geregelt werden bleiben sie erhalten.

MfG Angi1

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